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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

LG Hamburg: Versandkosten-Anzeige nur mit Mouseover-Funktion wettbewerbswidrig

Das LG Hamburg hat mit Urteil vom 13.06.2014, Az.: 315 O 150/14 entschieden, dass ein Online-Händler sich wettbewerbswidrig verhält, wenn die bei einer Bestellung anfallenden Versandkosten nicht in ausreichendem Maße angezeigt werden. Der Beklagte bewarb online sein Produkt, u.a. auch…

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OLG Köln: Verstoß gegen Datenschutz durch unzulässige Anwaltswerbung

Das OLG Köln hat mit Urteil vom 17.01.2014, Az.: 6 U 167/13 entschieden, dass die Werbung eines Anwalts wettbewerbswidrig ist, wenn in der Werbeaussage Daten von Anlegern einer Fondsgesellschaft verwendet werden, die ursprünglichen Datenrechtsinhaber aber gar nichts von der Werbemaßnahme…

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OLG Frankfurt a.M.: Unterlassungsanspruch kann auch gegen nicht-aktiven Online-Shop bestehen

Das OLG Frankfurt a.M. hat mit Urteil vom 03.07.2014, Az.: 6 U 240/13 entschieden, dass ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch nach § 8 Abs. 1 UWG auch dann noch besteht, wenn der Betreiber eines Onlineshops seit einem längeren Zeitraum (ca. 1 Jahr)…

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OLG Karlsruhe: Keine Irreführung durch Werbung mit „Massiv-Kork“ bei einschichtigen Pressekork-Platten

Das OLG Karlsruhe hat mit Urteil vom 11.07.2014, Az.: 4 U 16/14 entschieden, dass die Werbeaussagen „Massiv Kork“ und „durch und durch Kork“ kein wettbewerbswidriges Verhalten darstellen, auch wenn das auf diese Weise beworbene Produkt lediglich aus einschichtigen Presskork-Platten besteht.…

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Rechtsmissbrauch bei Abmahnung: Unterlassungserklärung und Anwaltskosten werden als untrennbare Einheit dargestellt

Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 17.08.2010, Az.: 4 U 62/10 entschieden, dass eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung dann rechtsmissbräuchlich im Sinne von § 8 Abs. 4 UWG sein kann, wenn der unzutreffende Eindruck erweckt werde, die dem Abmahnschreiben beigefügte vorformulierte…

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Abmahnung durch den IDO – Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. wegen fehlendem Hinweis auf Widerrufsrecht

Unserer Kenntnis nach werden durch den IDO – Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. Verstöße wegen des fehlenden Hinweises auf das Bestehen oder Nichtbestehen des Widerrufsrechts abgemahnt. Abmahner: IDO – Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting…

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LG Oldenburg: Wettbewerbswidrige Werbung mit Online-Gutschein für Zahnarztleistung

Das LG Oldenburg hat mit Urteil vom 08.01.2014, Az.: 5 O 1233/13 entschieden, dass ein Gutschein, welcher eine zahnärztliche Leistung beinhaltet wettbewerbswidrig ist, wenn dadurch die gesetzlichen Gebührenvorschriften für Zahnärzte in unzulässiger Weise umgangen werden. In dem der Entscheidung zugrunde…

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OLG Frankfurt a.M.: Irreführende Werbung mit „Gesamturteil sehr gut“ ohne umfassende Produktprüfung

Das OLG Frankfurt a.M. hat mit Urteil vom 22.05.2014, Az.: 6 U 24/14 entschieden, dass eine Werbung mit Testergebnissen den Tatbestand einer unlautereren irreführenden geschäftlichen Handlung im Sinne von § 3 Satz 1 HWG erfüllt, wenn bei Verbrauchern der unzutreffende…

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