Der gute Ruf eines Unternehmens ist auf lange Sicht unentbehrlich für ein erfolgreiches Unternehmen. Hochwertige Leistungen gegenüber dem jeweiligen Kunden sind dafür Grundvoraussetzung, denn nur ein zufriedener Kunde wird das Unternehmen auch weiterempfehlen.
Mit dem Aufkommen von Bewertungsportalen im Netz gilt dies noch um ein Vielfaches mehr: die meisten Kunden informieren sich heute vorab im Internet über ihren potentiellen Vertragspartner. Waren Kunden früher oft auf aus dem Bekanntenkreis stammende Erfahrungsberichte beschränkt, ermöglichen es die zahlreichen Portale im Internet heute viel einfacher, sich vorab über das jeweilige Unternehmen zu informieren.
Mittlerweile gibt es – neben den Bewertungsmöglichkeiten, die bei Verkaufsportalen wie eBay oder Amazon schon fast seit Beginn bestanden haben – auch zahlreiche eigens zu diesem Zweck geschaffene Plattformen, auf denen Bewertungen über Unternehmen abgegeben und eingesehen werden können. Einige davon haben sich auf bestimmte Branchen spezialisiert, andere erlauben Bewertungen von Unternehmen in einer bestimmten Region oder es wird gar die Möglichkeit eröffnet, Unternehmen aus aller Welt zu bewerten.
Mit zu den bekanntesten Portalen, auf denen Bewertungen abgegeben und angesehen werden können, gehören
- Google (z.B. für Rezensionen und Bewertungen von Orten und Unternehmen)
- Jameda und Sanego (Bewertungsportale für Ärzte)
- XING und Kununu (Bewertungsmöglichkeiten für Arbeitgeber)
- Yelp, Qype oder GoLocal (Empfehlungs- bzw. Bewertungsportale, teils auf standortbezogener bzw. lokaler Basis)
- Holidaycheck, HRS oder Tripadvisor (Bewertungen von Hotels)
Mittlerweile werden im Internet vorhandene Bewertungen von mehr als 75% aller Kunden dazu genutzt, die Entscheidung für das eine oder gegen das andere Unternehmen zu treffen. Es ist deshalb offensichtlich, dass ein guter Ruf auch im Internet für Unternehmer von essentieller Bedeutung ist.
Klar ist: keinem Unternehmer wird es möglich sein, jeden einzelnen Kunden immer und zu jeder Zeit vollständig zufrieden zu stellen, so dass sich schlechte Bewertungen nicht immer vermeiden lassen.
Wichtig ist aber auch: nicht jede negative Bewertung muss hingenommen werden. In vielen Fällen bestehen Möglichkeiten, gegen schlechte Bewertungen vorzugehen und diese löschen zu lassen.
Ob eine Bewertung rechtswidrig ist und ob erfolgreich dagegen vorgegangen werden kann, ist nicht immer leicht zu beurteilen. Einen ersten Überblick zu einigen allgemeinen Fragen aus diesem Bereich, der naturgemäß eine anwaltliche Beratung weder ersetzen kann noch soll, haben wir nachfolgend für Sie zusammengestellt.
Wenn Sie selbst von negativen Bewertungen betroffen sind oder gar deren Auswirkungen schon zu spüren bekommen, so sollten Sie nicht lange zögern und anwaltliche Hilfe im Einzelfall in Anspruch nehmen. Wir werden Sie gern beraten und unterstützen.
Nachfolgend haben wir einige Informationen für Sie zusammengestellt, die einen ersten Überblick zum Vorgehen gegen negative Bewertungen im Internet geben sollen:
- Negative Bewertungen löschen: gegen welche Bewertungen kann vorgegangen werden?
- Negative Bewertungen löschen: Vorgehen gegen das Bewertungsportal
- Negative Bewertungen löschen: Vorgehen gegen den Verfasser der Bewertung
- Negative Bewertungen löschen: Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen
- Gibt es einen Auskunftsanspruch gegen das Bewertungsportal, wer die Bewertung abgegeben hat?
- Rechtsanwaltskosten beim Vorgehen gegen negative Bewertungen