Das Verkehrszivilrecht ist ein Unterbereich innerhalb des Verkehrsrechts und umfasst das Verkehrshaftungsrecht und das Verkehrsvertragsrecht. Für beide Bereiche gelten mit einigen verkehrsrechtlichen Besonderheiten die Regeln des Schadenersatzrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts.
Die Fallbearbeitung im Verkehrsrecht umfasst dabei in erster Linie Sachverhalte, in denen es zu einem Unfall mit einem Auto, Motorrad, LKW oder Fahrrad im Straßeverkehr gekommen ist. Aber auch als Fußgänger können Sie zum Unfallbeteiligten werden und möglicherweise Ansprüche geltend machen.
Wir machen für Sie Ihre Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld ebenso wie Ihre Verdienstausfallschäden geltend. Dazu gehören sowohl der Kontakt mit Ihrem Gegner oder dessen Rechtsanwalt als auch die Korrespondenz mit der beteiligten KFZ-Versicherung. Des Weiteren verfolgen wir Ihre Mängelgewährleistungsansprüche im Falle von Reparaturen von Kraftfahrzeugen.
In der Rechtsanwaltskanzlei Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR aus Freising beraten Herr Rechtsanwalt Ulrich Schreiner und Herr Rechtsanwalt Matthias Lederer Sie zu allen Fragen aus dem Verkehrsrecht.