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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Der Forderungseinzug ist eine unserer typischen Leistungen. Dabei werden ausstehende Geldbeträge eingetrieben, die ein Schuldner an seinen Gläubiger zu bezahlen hat.

Insbesondere, wenn Sie den Schuldner bereits vor Einschaltung eines Rechtsanwaltes erfolglos gemahnt haben, ist die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe sinnvoll. Häufig führt schon eine einfache Zahlungsaufforderung durch einen Rechtsanwalt dazu, dass der Schuldner die Forderung ausgleicht. Reicht dies nicht, so können wir Zahlungsansprüche auch gerichtlich geltend machen und ggf. die Zwangsvollstreckung einleiten.

Im Rahmen unserer anwaltlichen Tätigkeit übernehmen wir den Forderungseinzug u.a. für

  • Einzelunternehmen, Freiberufler, Selbständige, Hausverwaltungen, Verbände
  • Industrie, Handelsunternehmen, Internetshops, produzierende Betriebe
  • Kliniken, Ärzte
  • Versicherungen, Banken, Finanzdienstleister, Versorgungsunternehmen

Kosten

Wenn Ihre Forderung berechtigt ist, so muss Ihr Schuldner (bei vorangegangener Mahnung aufgrund des eingetretenen Verzuges) auch für sämtliche Kosten einschließlich der anfallenden Rechtsanwaltsgebühren aufkommen. Die durch unsere Inanspruchnahme entstehenden Kosten fallen Ihnen daher nur dann an, wenn Ihr Schuldner insolvent oder nicht auffindbar ist.

Gerichtliche Geltendmachung von Forderungen

Je nachdem, ob Ihr Schuldner die Forderung außergerichtlich bestritten hat oder nicht, kann sich entweder ein gerichtliches Mahnverfahren oder die Einreichung einer Klage anbieten.

Das Mahnverfahren ist im Regelfall der günstigere und vor allem schnellere Weg, wenn nicht mit einem Bestreiten der Forderung gerechnet werden muss. Hier wird ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt, der dem Schuldner zugestellt wird. Sofern der Schuldner dem Mahnbescheid nicht binnen zwei Wochen nach Zustellung widerspricht, kann ein Vollstreckungsbescheid beantragt und sodann die Forderung im Wege der Zwangsvollstreckung beigetrieben werden.

Hat der Schuldner hingegen Einwendungen gegen den Zahlungsanspruch vorgebracht, so wird im Regelfall das Klageverfahren zielführend sein.

Welcher Weg im Einzelfall ergriffen werden sollte, ist Teil der anwaltlichen Beratung. Gerne werden wir auch Ihnen in Ihrem konkreten Fall anwaltliche Hilfe leisten.

In der Rechtsanwaltskanzlei Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR aus Freising beraten Herr Rechtsanwalt Ulrich Schreiner und Herr Rechtsanwalt Matthias Lederer Sie zu allen Fragen aus betreffend den Forderungseinzug.

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