Skip to content

Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

BGH: Zerrüttung eines Mietverhältnisses ohne pflichtwidriges Verhalten des Mieters ist kein Kündigungsgrund

Eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter aufgrund von Zerrüttung ist nicht gerechtfertigt, wenn das Verhalten des Mieters nicht pflichtwidrig war. In dem vom BGH mit Urteil vom 29.11.2023, VIII ZR 211/22, entschiedenen Fall verlangten die Vermieter einer Wohnung…

Beitrag lesen

Update zu den Abmahnungen durch die Meur Media Datenschutzgemeinschaft

Erst vor wenigen Tagen hatte ich über die Abmahnungen der Meur Media Datenschutzgemeinschaft berichtet und angenommen, dass es sich hierbei womöglich um die nächste Abmahnwelle wegen der Nutzung von Google Fonts auf Internetseiten handeln könnte: Link: Schon wieder: Abmahnung wegen…

Beitrag lesen

Schon wieder: Abmahnung wegen Google Fonts, diesmal durch die Meur-Media Datenschutz

Vor kurzem hatte ich in unserem Blog von zwei größeren Abmahnwellen aufgrund der Nutzung von Google Fonts auf Internetseiten berichtet und insoweit Beitrag mit einer Handlungsanweisung für Betroffene veröffentlicht: Handlungsanleitung nach einer Abmahnung wegen Google Fonts – Datenschutz Abmahnungen wegen…

Beitrag lesen

Handlungsanleitung nach einer Abmahnung wegen Google Fonts – Datenschutz

In den letzten Wochen ist eine Vielzahl an „Abmahnungen“ versandt worden, die sich auf die datenschutzwidrige Nutzung von Google Fonts beziehen. Wir haben insoweit exemplarisch über zwei größere „Abmahnwellen“ berichtet und möchten an dieser Stelle nochmal auf die beiden Beiträge…

Beitrag lesen

Massenhafte Inkassoschreiben vom 27.08.2021 durch Debcon GmbH für FDUDM2 GmbH (vormals: DigiProtect GmbH)

Am 27.08.2021 hat man bei der Debcon GmbH aus Bottrop offenbar mal wieder im größeren Umfang die Drucker angeworfen und es werden nun in zahlreichen Angelegenheiten offene Zahlungsforderungen aus alten Abmahnungen behauptet. Soweit hier erkennbar, beziehen sich sämtliche Schreiben auf…

Beitrag lesen

Debcon GmbH macht Forderungen aus 2012 für M.l.C.M. MIRCOM lnternational Content Management & Consulting LTD geltend

Kürzlich ist mal wieder die Debcon GmbH aus Bottrop wieder in Erscheinung getreten und macht offenbar in Altfällen – teilweise reichen diese bis ins Jahr 2012 zurück – Zahlungsansprüche geltend. Auftraggeberin ist die M.l.C.M. MIRCOM lnternational Content Management & Consulting…

Beitrag lesen

BGH zu vorgerichtlicher Antwortpflicht (Filesharing): BGH Urteil vom 17.12.2020, I ZR 228/19 – Urteil im Volltext

Es liegt nun die von Entscheidung des BGH hinsichtlich der vorgerichtlichen Antwortpflicht eines Anschlussinhabers vor. In dem betreffenden Verfahren haben wir den abgemahnten Anschlussinhaber vertreten, zu dessen Gunsten der BGH nun entschieden hat. Das Urteil stellen wir im Volltext zum…

Beitrag lesen
An den Anfang scrollen