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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

OLG Nürnberg: Bewerbung als „Bio-Mineralwasser“ kann zulässig sein

Das OLG Nürnberg hat mit Urteil vom 15.11.2011, Az.: 3 U 354/11 entschieden, dass die Bezeichnung „Bio-Mineralwasser“ zulässig sein kann. Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde. Der Beklagte vertrieb natürliches Mineralwasser mit der Bezeichnung "Bio-Mineralwasser". Die Etikettierung erinnerte optisch an…

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BGH, Urteil vom 8. 1. 2014 – I ZR 169/12 – BearShare: Anschlussinhaber hafter nicht für Filesharing volljähriger Familienmitglieder

Leitsätze des Gerichts: a) Der Inhaber eines Internetanschlusses haftet grundsätzlich nicht als Störer auf Unterlassung, wenn volljährige Familienangehörige den ihnen zur Nutzung überlassenen Anschluss für Rechtsverletzungen missbrauchen. Erst wenn der Anschlussinhaber konkrete Anhaltspunkte für einen solchen Missbrauch hat, muss er…

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LG Landshut: Kein Autokauf für 1,- Euro bei berechtigter Angebotsrücknahme bei eBay

Das LG Landshut hat mit Urteil vom 28.05.2014, Az. 42 O 634/14, entschieden, dass ein Angebot bei eBay berechtigterweise zurückgenommen werden kann und kein Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Bieter zustande kommt, wenn der Verkäufer bei Einstellen seines Angebots einem Irrtum…

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AG Hannover: Streaming stellt keine Urheberrechtsverletzung dar

Das AG Hannover hat mit Urteil vom 27.05.2014, Az. 550 C 13749/13, enthschieden, dass Streaming keine abmahnfähige Urheberrechtsverletzung darstellt. In dem konkreten Fall war es um die durch die Kanzlei U+C Rechtsanwälte geltend gemachten Zahlungsansprüche in den bekannten Redtube-Abmahnungen (The…

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BGH, Urteil vom 8. Januar 2014 – BearShare: Entscheidung liegt im Volltext vor

Das Urteil des BGH vom 8. Januar 2014 - BearShare, Az.: I ZR 169/12 liegt nun im Volltext vor. Eine ausführliche Besprechung folgt in Kürze, vorab jedoch die Leitsätze des Gerichts: a) Der Inhaber eines Internetanschlusses haftet grundsätzlich nicht als Störer…

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OLG Düsseldorf: Drohung mit SCHUFA-Meldung kann unzulässig sein

Das OLG Düsseldorf hat mit Urteil vom 09.07.2013, Az.: I-20 U 102/12 entschieden, dass der Telekommunikations-Anbieter Vodafone seinen Kunden nicht mit einem SCHUFA-Eintrag drohen darf. Kunden, die ihre Rechnung nicht beglichen hatten, erhielten von Vodafone folgendes Scheiben: "Als Partner der…

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OLG Hamm: Irreführende Werbung bei fehlendem Hinweis auf nicht-umfassenden Leistungsschutz

Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 21.06.2011, Az.: 21.06.2011 entschieden, dass die Bezeichnungen "Vollkaskoimplantat" und "Vollkaskozahnimplantat" irreführend sind, wenn die auf diese Weise werbende Versicherung keinen umfassenden Leistungsschutz bietet. Eine Versicherung warb für ihre Zahnzusatzversicherung mit den oben genannten…

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