Schon seit einigen Jahren gehen Rechteinhaber aus der Medienbranche regelmäßig gegen Urheberrechtsverletzungen im Internet vor…
AG Hannover: Unzulässige Werbung durch Bewertungs-Anfrage mit E-Mail
Das AG Hannover hat mit Urteil vom 03.04.2013, Az.: 550 C 13442/12 entschieden, dass eine per E-Mail versandte Bewertungsanfrage nach Durchführung eines Kaufvertrages eine unzumutbare Belästigung nach § 7 UWG sein kann.
In dem konkreten Fall hatte der Kläger bei der Beklagten Autoreifen bestellt. Nachdem die Vertragspflichten von beiden Seiten ordnungsgemäß erfüllt worden waren, teilte der Kläger dem Verkäufer mit, dass er keine Werbung, Newsletter, Bewertungsanfragen oder ähnliches erhalten wolle. Dessen ungeachtet übersandte die Beklagte kurze Zeit später eine per E-Mail verschickte Bewertungsanfrage.
Das AG Hannover sah hierin eine unzumutbare Belästigung nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG. Bei der versandten Bewertungsanfrage handele es sich um Werbung im rechtlichen Sinne. Der Kläger habe eindeutig erklärt, dass er diese Form der Werbung nicht wünsche- eine vorherige ausdrückliche Einwilligung liege nicht vor. Aus diesem Grunde sei das Verhalten der Beklagten wettbewerbswidrig gewesen.