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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

LG Ulm: Zitat einer Leserbewertung nur unter Angabe der Fundstelle zulässig

Das LG Ulm hat mit Urteil vom 30.09.2011, Az.: 10 O 102/11 entschieden, dass ein Hersteller, welcher in Zeitschriften ein Produkt mittels Leserumfrage bewirbt, die Fundstelle der Umfrage angeben muss. Ein Hersteller von Öl- und Autopflegeprodukten warb in einer Fachzeitschrift…

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OLG Rostock: Impressumshinweis auf Internetseite in Printwerbung genügt nicht

Das OLG Rostock hat mit Urteil vom 27.03.2013, Az.: 2 U 21/12 entschieden, dass eine Printwerbung, wo für eine Kreuzfahrt geworben wird, wettbewerbswidrig ist, wenn sich in der geschalteten Werbeanzeige keinerlei Angaben zu Identität und Anschrift des werbenden Unternehmens befinden.…

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OLG Hamburg: Werbung mit Unabhängigkeitsmerkmal bei wirtschaftlicher Verflechtung irreführend

Das OLG Hamburg hat mit Urteil vom 07.03.2013, Az.: 5 U 221/11 entschieden, dass die Werbeaussage "unabhängiges Mobilfunk-Wissens-Magazin" auf einem Internet-Portal wettbewerbswidrig ist, wenn der Betreiber des Portals in wirtschaftlichen Geschäftsbeziehungen zu diversen Mobilfunk-Anbietern steht. Neben der Aussage "unabhängiges Mobilfunk-Wissens-Magazin"…

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BGH: Werbeäußerung nur dann irreführend, wenn Fehlvorstellung bei erheblichem Teil von Verbrauchern hervorgerufen

Der BGH hat mit Urteil vom 08.03.2012, Az.: I ZR 202/10 entschieden, dass eine Werbeaussage erst dann als irreführend nach § 5 UWG einzustufen ist, wenn die Aussage geeignet ist, bei einem erheblichen Teil der Verbraucher eine Fehlvorstellung hervorzurufen. Der…

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BGH: Zur Abgabe von vorbeugenden Unterlassungserklärungen

Der BGH hat mit Beschluss vom 13.02.2012, Az.: 3 W 92/11 entschieden, dass die Abgabe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung in Filesharing-Fällen keine unzumutbare Belästigung nach § 7 UWG darstellt. Der Beklagte hatte wegen einer im Internet begangenen Urheberrechtsverletzung eine Abmahnung erhalten.…

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