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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

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Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

OLG Hamburg: Werbung mit Unabhängigkeitsmerkmal bei wirtschaftlicher Verflechtung irreführend

Das OLG Hamburg hat mit Urteil vom 07.03.2013, Az.: 5 U 221/11 entschieden, dass die Werbeaussage "unabhängiges Mobilfunk-Wissens-Magazin" auf einem Internet-Portal wettbewerbswidrig ist, wenn der Betreiber des Portals in wirtschaftlichen Geschäftsbeziehungen zu diversen Mobilfunk-Anbietern steht.

Neben der Aussage "unabhängiges Mobilfunk-Wissens-Magazin" befand sich auf der Internetseite auch eine Rubrik  „Shop“. Hier wurden verschiedene Angebote von Mobilfunk-Anbietern präsentiert. Überdies fanden sich zahlreiche Werbebanner auf der Website, die allesamt dem Bereich Mobilfunk zuzurechnen waren. Die Schaltung der Werbeanzeigen erfolgte gegen Entgelt.

Das OLG Hamburg sah hierin eine irreführende geschäftliche Handlung gegenüber Verbrauchern nach § 5 UWG. Die getroffene Aussage "unabhängiges Mobilfunk-Wissens-Magazin" beinhalte Elemente der Täuschung, da dem angesprochenen Verbraucherkreis eine besondere Unabhängigkeit suggeriert werde. In Wahrheit bestehe aber eine besonders enge Geschäftsbeziehung zu Unternehmen der Mobilfunk-Branche.

Das in der Aussage verwendete Wort „unabhängig“ werde von Verbrauchern dahingehend verstanden, dass keine enge wirtschaftliche Beziehung zu Mobilfunk-Anbietern vorliege. Hierbei betonten die Richter in ihrer Entscheidung,  dass nicht jede wirtschaftliche Beziehung zu anderen Unternehmen die Verwendung des Begriffs „unabhängig“ in einer Werbeaussage ausschließe. Vielmehr komme es auf den konkreten Einzelfall an. Da vorliegend aber eine besonders enge personelle und wirtschaftliche Verflechtung zwischen dem Beklagten Portalbetreiber und kommerziellen Unternehmen bestehe, liege eine Täuschung gegenüber Verbrauchern vor.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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