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OLG Hamburg: Werbung mit Unabhängigkeitsmerkmal bei wirtschaftlicher Verflechtung irreführend
Das OLG Hamburg hat mit Urteil vom 07.03.2013, Az.: 5 U 221/11 entschieden, dass die Werbeaussage "unabhängiges Mobilfunk-Wissens-Magazin" auf einem Internet-Portal wettbewerbswidrig ist, wenn der Betreiber des Portals in wirtschaftlichen Geschäftsbeziehungen zu diversen Mobilfunk-Anbietern steht.
Neben der Aussage "unabhängiges Mobilfunk-Wissens-Magazin" befand sich auf der Internetseite auch eine Rubrik „Shop“. Hier wurden verschiedene Angebote von Mobilfunk-Anbietern präsentiert. Überdies fanden sich zahlreiche Werbebanner auf der Website, die allesamt dem Bereich Mobilfunk zuzurechnen waren. Die Schaltung der Werbeanzeigen erfolgte gegen Entgelt.
Das OLG Hamburg sah hierin eine irreführende geschäftliche Handlung gegenüber Verbrauchern nach § 5 UWG. Die getroffene Aussage "unabhängiges Mobilfunk-Wissens-Magazin" beinhalte Elemente der Täuschung, da dem angesprochenen Verbraucherkreis eine besondere Unabhängigkeit suggeriert werde. In Wahrheit bestehe aber eine besonders enge Geschäftsbeziehung zu Unternehmen der Mobilfunk-Branche.
Das in der Aussage verwendete Wort „unabhängig“ werde von Verbrauchern dahingehend verstanden, dass keine enge wirtschaftliche Beziehung zu Mobilfunk-Anbietern vorliege. Hierbei betonten die Richter in ihrer Entscheidung, dass nicht jede wirtschaftliche Beziehung zu anderen Unternehmen die Verwendung des Begriffs „unabhängig“ in einer Werbeaussage ausschließe. Vielmehr komme es auf den konkreten Einzelfall an. Da vorliegend aber eine besonders enge personelle und wirtschaftliche Verflechtung zwischen dem Beklagten Portalbetreiber und kommerziellen Unternehmen bestehe, liege eine Täuschung gegenüber Verbrauchern vor.