Alle paar Monate ist es nötig, auf die Behandlung von Anrufen mit unterdrückter Rufnummer in…
Erneute Mahnschreiben von Debcon GmbH
Die Debcon GmbH lässt derzeit nicht nur zahlreiche Mahnbescheide beantragen, sondern es werden aktuell auch wieder vermehrt einfache Forderungsschreiben versandt. In diesen werden offene Forderungen aus angeblichen Urheberrechtsverletzungen eingefordert, die größtenteils aus Abmahnungen der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller folgen sollen.
In den Schreiben wird die Zahlung verhältnismäßig hoher Beträge in Höhe von jeweils ca. 1.000,- Euro gefordert. Eine umfassende Darstellung, wie sich die Forderung zusammensetzt, enthält das Schreiben nicht, wohl aber den Hinweis, dass eine unbestrittene Forderung an die SCHUFA gemeldet werden kann.
Empfänger solcher Schreiben sollten wissen, dass allein aufgrund dieses Mahnschreibens keine Zwangsvollstreckung erfolgen kann. Hierzu bedarf es eines gerichtlichen Titels (z.B. nach einem Klageverfahren oder nach einem unwidersprochenen Mahnbescheid).
Das Schreiben sollte andererseits aber nicht ignoriert werden, da jedenfalls ein SCHUFA-Eintrag ein unnötiges Ergebnis wäre und mit zahlreichen Nachteilen verbunden wäre.
Vor diesem Hintergrund sollte eine Beratung durch einen Anwalt in Betracht gezogen werden.