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BGH: Zu unzulässiger Werbung gegenüber Kindern in Online-Rollenspiel
Der BGH hat mit Urteil vom 17.07.2013, Az.: I ZR 34/12 entschieden, dass im Rahmen des bekannte Online-Rollenspiel „Runes of Magic“ mehrere eingeblendete Werbeaussagen wettbewerbswidrig waren.
Bei dem Spiel „Runes of Magic“ handelt es sich um ein kostenloses Online-Rollenspiel, welches sich vor allem an Kinder richtet. Nach kurzer Spieldauer wurde folgender Text eingeblendet: "Schnapp Dir die günstige Gelegenheit und verpasse Deiner Rüstung & Waffen das gewisse Etwas". Direkt unter dem Slogan befand sich ein Button zum Anklicken mit der Aufschrift: "Deinen Charakter aufzuwerten". Bei Betätigung des Buttons wurde dem Nutzer ein kostenpflichtiges Angebot zur Aufwertung seiner Spielfigur unterbereitet.
Der BGH entschied, dass diese Form der Werbung unzulässig ist. Bei Werbemaßnahmen gegenüber Kinder und Jugendlichen seien besonders strenge Anforderungen an die Zulässigkeit der Aussagen zu stellen, da die angesprochene Zielgruppe im Hinblick auf geschäftliche Entscheidungen leicht zu beeinflussen sei.
Die hier im Streit befindliche Werbeaussage könne nicht mehr als zulässig angesehen werden, da gezielt Kinder und Jugendliche zum Erwerb von kostenpflichtigen Spielgegenständen angesprochen würden. Diese Art der Werbung ist unzulässig (Nr.28 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG und § 4 Nr. 1 UWG).