Skip to content

Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

BGH: Unterlassungserklärung beinhaltet kein Schuldanerkenntnis

Der BGH hat mit Urteil vom 24.09.2013, Az.: I ZR 219/12, entschieden, dass die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung grundsätzlich kein Schuldanerkenntnis beinhaltet. Sofern der Abgemahnte den Anspruch auf Zahlung der Abmahnkosten nicht förmlich anerkennt oder sonst ausdrücklich zu erkennen gibt,…

Beitrag lesen

OLG Hamburg: Keine Antwortpflicht bei unberechtigter Abmahnung im Wettbewerbsrecht

Das OLG Hamburg hat entschieden (OLG Hamburg, Beschluss v. 24.11.2008, Az. 5 W 117/08), dass bei einer unberechtigten Abmahnung keinerlei Antwortpflicht des Abgemahnten besteht. Insbesondere wird durch den Ausspruch der unberechtigten Abmahnung auch kein Rechtsverhältnis geschaffen, dass eine Aufklärungspflicht des…

Beitrag lesen

OLG München: Zu Verbotener Online-Schleichwerbung auf Wikipedia

Das OLG München hat mit Urteil vom 10.05.2012, Az.: 29 U 515/12 entschieden, dass ein Mitbewerber, der sich auf einer Online-Plattform negativ über Konkurrenzprodukte äußert ohne dabei seine Mitbewerbereigenschaft offenzulegen, sich wettbewerbswidrig verhält. Ein Unternehmer beschrieb in einem Wikipedia-Artikel die…

Beitrag lesen

LG Arnsberg: Wettbewerbswidrige Werbung zu E-Zigaretten: „Die gesündere Art zu rauchen“

Das LG Arnsberg hat mit Urteil vom 24.09.2012, Az.: 41 HK O 303/12 entschieden, dass die Werbeaussage des Lebensmitteldiscounters Netto „die gesündere Art zu rauchen“ wettbewerbswidrig ist. Die Beklagte warb mit folgendem Slogan für den Verkauf von E-Zigaretten: „Die gesündere…

Beitrag lesen

VGH Mannheim: Unzulässige Werbeaussage „Puten- bzw. Hähnchen-Filetstreifen, gebraten“ bei industrieller Herstellung

Der VGH Mannheim hat durch Beschluss vom 29.10.2012, Az.: 9 S 1353/11 entschieden, dass die Verwendung der Bezeichnungen "Puten-Filetstreifen, gebraten" und "Hähnchen-Filetstreifen, gebraten" bei einer industriellen Herstellungsweise irreführend ist. Die Klägerin (Unternehmen) stellt Geflügelfleischprodukte her. Der Beklagte (Landratsamt) leitete gegen…

Beitrag lesen

OLG Hamm: Zweifacher Verstoß in Online-Shop und auf eBay führt zu 2 Vertragsstrafen

Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 18.09.2012, Az.: I-4 U 105/12 entschieden, dass die Zahlung einer Vertragsstrafe mehrfach fällig werden kann. Die Beklagte gab eine strafbewehrte Unterlassungserklärung nach § 12 Abs. 1 UWG ab. Darin verpflichtete sie sich, eine…

Beitrag lesen

BGH: Aushang von Preisverzeichnissen durch Autovermieter nicht notwendig

Der BGH hat mit Urteil vom 22.03.2012, Az.: I ZR 111/11 entschieden, dass Autovermieter nicht verpflichtet sind, Preisverzeichnisse in ihren Filialen auszuhängen. Die klagende Verbraucherzentrale Hamburg sah darin einen Wettbewerbsverstoß nach § 5 Abs. 1 PAngVO, der eine Marktverhaltensregelung darstellt…

Beitrag lesen
An den Anfang scrollen