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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

OLG München: Zu Verbotener Online-Schleichwerbung auf Wikipedia

Das OLG München hat mit Urteil vom 10.05.2012, Az.: 29 U 515/12 entschieden, dass ein Mitbewerber, der sich auf einer Online-Plattform negativ über Konkurrenzprodukte äußert ohne dabei seine Mitbewerbereigenschaft offenzulegen, sich wettbewerbswidrig verhält.

Ein Unternehmer beschrieb in einem Wikipedia-Artikel die Vor- und Nachteile von sog. Weihrauch-Produkten. Dabei äußerte er sich kritisch zu ganz bestimmten Produkten eines Mitbewerbers. Die Münchner Richter am OLG sahen hierin eine Verschleierung des Werbecharakters einer geschäftlichen Handlung, was nach § 4 Nr. 3 UWG verboten ist. Es sei unlauter den Lesern des Eintrags auf Wikipedia vorzuspielen, die kritischen Angaben über das Konkurrenzprodukt stammten von einem neutralen Dritten. Gleichzeitig würden durch die negativen Äußerungen über Konkurrenzprodukte die eigenen Produkte der Beklagten übermäßig beworben. Dies sei zumindest eine mittelbare Folge der negativen Äußerungen über Produkte eines Mitbewerbers. Die Aussagen auf Wikipedia verfolgten somit auch einen kommerziellen Zweck, nämlich den Verkauf der eigenen Produkte besser zu vermarkten. Da der kommerzielle Zweck der Äußerung (Förderung des eigenen Absatzes) nicht hinreichend deutlich gemacht worden sei, liege ein Wettbewerbsverstoß vor.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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