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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

OLG Karlsruhe: Unzulässige Verkaufswerbung für Insolvenzmasse mit nur angeblicher Anwaltsunterstützung

Das OLG Karlsruhe hat mit Urteil vom 25.10.2012, Az.: 4 U 83/12 entschieden, dass eine Werbeanzeige, die unwahre Angaben über den Ablauf der beworbenen Verkaufsaktion enthält, irreführend nach § 5 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 UWG ist.

In dem konkreten Fall bewarb die Beklagte den Insolvenzverkauf von Orientteppichen. Dabei gab sie an, dass der Verkauf unter anwaltlicher Betreuung stattfinde. Hierzu war das Foto eines Rechtsanwalts im Kopf der Werbeanzeige abgebildet mit dem zusätzlichen Hinweis: „begleitet den rechtlichen Ablauf des großen Insolvenzverkaufs“. Tatsächlich hatte der Anwalt aber keinerlei Kenntnis von der geschalteten Werbeanzeige.

Das OLG Karlsruhe sah in dem Verhalten der Beklagten eine irreführende geschäftliche Handlung, welche wettbewerbswidrig ist. Der durchschnittlich informierte Verbraucher müsse davon ausgehen, der gesamte Ablauf der Verkaufsaktion stehe unter anwaltlicher „Schirmherrschaft“. Auf diese Weise vermittelt die –vermeintlich anwaltlich kontrollierte- Werbung den Eindruck erhöhter Seriosität und Glaubwürdigkeit. Dieser Eindruck war aber falsch. Die Rolle des Anwalts hat sich darauf beschränkt, die Beklagte im Insolvenzverfahren rechtlich zu beraten und ggf. zu vertreten. Eine Überwachung des Abverkaufs der Insolvenzmasse (Orientteppiche) an die Kunden fand nicht statt. Das Verhalten der Beklagten war somit wettbewerbswidrig.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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