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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Ärger mit der Gewerbeauskunft Zentrale (Branchenbuch Abzocke) – Beratungsvideo von Internetrecht-Freising.de

Das LG Düsseldorf hatte am 15.04.2011, 38 O 148/10, entschieden, dass die Gewerbeauskunft Zentrale ihre Kunden durch die Verwendung irreführender Angebotsformulare arglistig getäuscht hat und dementsprechend der Vertrag angefochten werden konnte. Hiergegen hatte die GWE Wirtschaftsinformationsgesellschaft mbH (GWE GmbH) Berufung…

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News: Berufung in Sachen Gewerbeauslunft Zentrale

Das LG Düsseldorf hatte am 15.04.2011, 38 O 148/10, entschieden, dass die Gewerbeauskunft Zentrale ihre Kunden durch die Verwendung irreführender Angebotsformulare arglistig getäuscht hat und dementsprechend der Vertrag angefochten werden konnte. Hiergegen hatte die GWE Wirtschaftsinformationsgesellschaft mbH (GWE GmbH) Berufung…

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Kein Kostenerstattungsanspruch, wenn Unterlassungsanspruch nicht weiterverfolgt wird

Das Landgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 19.01.2011, Az. 23 S 359/09, entschieden, dass die Erstattung von Anwaltskosten im Rahmen einer Abmahnung nur dann möglich ist, wenn der Unterlassungsanspruch konsequent verfolgt wird. Die Erstattung der Kosten einer rechtmäßigen Abmahnung fällt…

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Rechtliche Vorgaben für die Versendung von Email-Werbung oder Newslettern

Der Versand von Email-Werbung oder eines Newsletters ist an einige rechtliche Vorgaben geknüpft, die der Versender kennen und beachten sollte. Insbesondere Mitbewerber können die Verletzung bestehender Pflichten nämlich in bestimmten zum Anlass nehmen und eine kostenpflichtige Abmahnung aussprechen. Dabei werden…

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OLG Hamm: Verwendung veralteter Widerrufsbelehrung kann abgemahnt werden

Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 26.05.2011, Az.: I-4 U 35/11), entschieden, dass die Verwendung einer veralteten Widerrufsbelehrung auf der Internetseite einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß darstellt. Insbesondere liege kein bloßer Bagatellverstoß vor. Interessant an der Entscheidung ist, dass der Abgemahnte…

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