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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Video Aktuell Betriebs GmbH nach aufgedrängtem Zeitschriftenabonnement abgemahnt

Die Video Aktuell Betriebs GmbH ist vielen Abmahnungsempfängern ein Begriff. Anwaltlich vertreten lässt diese regelmäßig die Verletzung von Urheberrechten in Tauschbörsen abmahnen. Nun hat sich das Unternehmen selbst einen Faux pas geleistet und ist wegen eines Verstoßes gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb aufgefallen.

Kürzlich hat die Video Aktuell Betriebs GmbH zahlreiche Verbraucher in Deutschland angeschrieben und ihnen ein „Dankeschön“ in Form eines dreimonatigen, kostenlosen „Vorzugsabonnements“ einer Zeitschrift angekündigt. Der Haken an der Sache: das Abonnement sollte, ohne vorheriges Einverständnis des Verbrauchers, nach Ablauf der drei Monate automatisch in ein kostenpflichtiges Jahresabonnement übergehen.

Lehnen Sie sich entspannt zurück, Sie brauchen nichts zu unternehmen – so die Werbeaussage für das (Probe)Abonnement.

Allerdings: wer von einem Unternehmer unbestellte Waren zugesendet bekommt, muss diese nicht bezahlen oder zurücksenden (§ 241a BGB). Das ist vielen Verbrauchern nicht bekannt und wird von Unternehmern zuweilen ausgenutzt, die den Verbrauchern so Waren oder Dienstleistungen unter Ausnutzung psychischen Drucks unterschieben wollen. Ein Verhalten, das nach Nr. 29 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG unlauter ist.

Dementsprechend ist die Video Aktuell Betriebs GmbH nun selbst abgemahnt worden, durch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Nach der Abmahnung unterzeichnete das Unternehmen dann auch die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung, so dass zukünftig Verbraucher nicht mehr in das entsprechende Abonnement gelockt werden können.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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