Skip to content

Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

LG Nürnberg-Fürth: Unzulässige Werbung mit „Sonntagsverkauf nur für Stammkunden“

Das LG Nürnberg-Fürth hat mit Urteil vom 25.06.2012, Az.: 1 HKO 1231/12 entschieden, dass ein Unternehmen sich wettbewerbswidrig verhält, wenn es behauptet einen Sonntagsverkauf nur für Stammkunden durchzuführen. Die Beklagte führte in ihren Geschäftsräumen einen Sonntagsverkauf durch. Für die Veranstaltung…

Beitrag lesen

OLG Hamm: Unzulässige Internetangebote von nicht zugelassenen Fahrzeugteilen

Das OLG Hamm hat mit Beschluss vom 25.09.2012, Az.: I-4 W 72/12 entschieden, dass Online-Angebote, bei denen nicht zugelassene Fahrzeugteile zum Verkauf stehen, auch trotz eines ausdrücklichen Warnhinweises wettbewerbswidrig sind. In dem konkreten Fall bot ein Händler nicht zugelassene Fahrzeugteile…

Beitrag lesen

LG Frankfurt a.M.: Unzulässige Werbung mit „Versicherter Versand“ und „Echtheit der Ware“

Das LG Frankfurt a.M. hat mit Urteil vom 08.11.2012, Az.: 2-03 O 205/12 entschieden, dass die Werbeaussagen "Versicherter Versand" und "Echtheit der Ware" gegenüber Verbrauchern wettbewerbswidrig sind. In dem konkreten Fall warb der Beklagte Unternehmer auf seinem e-Bay Shop mit…

Beitrag lesen

LG Berlin: Zur Rechtswidrigkeit von Apple’s Datenschutz-Klauseln

Das LG Berlin hat mit Urteil vom 30.04.2013, Az.: 15 O 92/1 entschieden, dass insgesamt acht Datenschutz-Klauseln von Apple nicht mit deutschem Recht vereinbar sind. Die von Apple verwendete "Datenschutz-Vereinbarung" gegenüber Verbrauchern hielten einer AGB-Inhaltskontrolle nicht statt. Die einzelnen Klauseln…

Beitrag lesen

OLG Hamm: Wettbewerbsverstoß durch fehlenden Online-Hinweis auf Speicherung des Vertragstextes

Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 23.10.2012, Az.: I-4 U 134/12 entschieden, dass ein Online-Händler sich wettbewerbswidrig verhält, wenn er nicht auf die Möglichkeit der Speicherung des Vertragstextes nach Vertragsschluss hinweist. Der Kunde müsse erkennen können, ob bei einem…

Beitrag lesen

KG Berlin: Wirksame Einwilligung in Telefonwerbung nur bei Nennung der Produktgattung

Das KG Berlin hat mit Beschluss vom 29.10.2012, Az.: 5 W 107/12 entschieden, dass eine Einwilligungsklausel in Telefonwerbung nur dann erlaubt ist, wenn sie die Produktgattung, für die geworben werden soll, nennt. Das beklagte Telekommunikationsunternehmen verwendete eine Einwilligungsklausel für Telefonwerbung.…

Beitrag lesen
An den Anfang scrollen