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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

OLG Hamm: Irreführende Werbung mit Eröffnungspreisen eines neu eröffneten Unternehmens

Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 10.01.2013, Az.: 4 U 129/12 entschieden, dass ein neu eröffnetes Unternehmen sich wettbewerbswidrig verhält, wenn es mit „Eröffnungspreisen“ wirbt, denen durchgestrichene höhere Preise gegenübergestellt werden. Die Beklagte ist Teil einer Möbelgruppe, welche in…

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OLG Karlsruhe: Irreführende Werbung mit Abbildungen, die nicht Produktbestandteil oder Produktinhalt sind

Das OLG Karlsruhe hat mit Urteil vom 14.03.2012, Az.: 6 U 12/11 entschieden, dass die Abbildung einer Orangenblüte auf einem Erfrischungsgetränk wettbewerbswidrig sein kann, wenn das Getränk keine Orangenblüten oder Bestandteile von diesen enthält. Die Beklagte hatte ein Erfrischungsgetränk mit…

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LG Hanau: Irreführende Werbung mit „vertragsfreie Handys“ (iPhone 4), wenn Mobilfunkvertrag zusätzlich abgeschlossen werden muss

Das LG Hanau hat mit Urteil vom 28.09.2011, Az.: 5 O 52/11 entschieden, dass ein Unternehmer sich wettbewerbswidrig verhält, wenn aus einer Werbeaussage nicht eindeutig hervorgeht, zu welchen Bedingungen ein Mobiltelefon erworben werden kann. Die Beklagte warb in Prospekten unter…

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