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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

LG Essen: Online-Flugbuchung in mehreren Sprachen wettbewerbswidrig

Das LG Essen hat mit Urteil vom 31.05.2012, Az.: 44 O 77/10 entschieden, dass bei einer Online-Flugbuchung durchgehend eine einheitliche Sprache verwendet werden muss.

Eine Fluggesellschaft bot auf ihrer Internetseite an, eine Flugbuchung in deutscher Sprache vorzunehmen. Nach Abschluss des unmittelbaren Bestellvorgangs sandte die Fluggesellschaft dem Kunden eine Buchungsbestätigung und weitergehende Fluginformationen in englischer Sprache zu. Auf der Internetseite wurde nicht darauf hingewiesen, dass Buchungsbestätigung und Fluginformationen nur in englischer Sprache erfolgen.

Die zuständige Kammer für Handelssachen am Landgericht Essen rügte das Verhalten der Fluggesellschaft als wettbewerbsrechtlich unlauter. Für den Kunden der Airline sei nicht ersichtlich gewesen, dass weitergehende Informationen nach dem Bestellvorgang, sowie die Bestellbestätigung selbst, in einer anderen Sprache als zu Beginn der Online-Bestellung erfolgen würden. Damit müsse niemand rechnen. Etwas anderes gelte nur, wenn der Kunde schon zu Beginn des Bestellvorgangs darauf hingewiesen wurde, dass mit nachfolgenden Informationen nur noch in einer anderen Sprache zu rechnen sei.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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