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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Wenn der Anwalt zum Verschleißteil wird

Immer wieder haben wir in der Kanzlei mit der Gewerbeauskunft-Zentrale zu tun. Das von der GWE Wirtschaftsinformations GmbH betriebene Internetportal dürfte einigen Unternehmern mittlerweile bekannt sein. Unserer Ansicht nach lassen sich sämtliche Vorgänge in den Bereich der Branchenbuch-Abzocke einordnen. Der…

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OLG München: Irreführung durch fehlende Angabe zu Überführungskosten für PKW

Nach einer Entscheidung des OLG München (Urteil vom 02.02.2012, Az.: 29 U 4176/11) sind auch bei einer Werbung mit PKW-Preisen "schon ab ... EUR" die Überführungskosten anzugeben. Die Angabe "zzgl. Überführungskosten", ohne die Überführungskosten konkret anzugeben, ist nicht ausreichend und…

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LG Kiel: Werbung mit „unbegrenzt surfen“ bei Drosselung der Internetgeschwindigkeit unzulässig

Nach einer Entscheidung des LG Kiel (Urteil vom 28.02.2012, Az.: 14 O 18/12) ist die Werbung eines Telekommunikationsunternehmens unzulässig, wenn dieses mit dem Werbeslogan „Unbegrenzt Internet Surfen“ wirbt, obwohl tatsächlich abhängig vom genutzten Datenvolumen eine Drosselung der Internetgeschwindigkeit erfolgt. Im…

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Ärger mit der Gewerbeauskunft Zentrale (Branchenbuch Abzocke) – Beratungsvideo von Internetrecht-Freising.de

Das LG Düsseldorf hatte am 15.04.2011, 38 O 148/10, entschieden, dass die Gewerbeauskunft Zentrale ihre Kunden durch die Verwendung irreführender Angebotsformulare arglistig getäuscht hat und dementsprechend der Vertrag angefochten werden konnte. Hiergegen hatte die GWE Wirtschaftsinformationsgesellschaft mbH (GWE GmbH) Berufung…

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News: Berufung in Sachen Gewerbeauslunft Zentrale

Das LG Düsseldorf hatte am 15.04.2011, 38 O 148/10, entschieden, dass die Gewerbeauskunft Zentrale ihre Kunden durch die Verwendung irreführender Angebotsformulare arglistig getäuscht hat und dementsprechend der Vertrag angefochten werden konnte. Hiergegen hatte die GWE Wirtschaftsinformationsgesellschaft mbH (GWE GmbH) Berufung…

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