Wie bei jedem anderen Vertrag auch kann es auch im Mietverhältnis vorkommen, dass Probleme auftreten…
LG Heilbronn: Irreführende Werbung mit Testurteil von Stiftung Warentest
Nach einer Entscheidung des LG Heilbronn (Urteil vom 12.01.2012, Az.: 8 O 381/11) kann eine Werbung irreführend sein, wenn sie ein Testurteil der Stiftung Warentest mit einschließt, das sich auf ein anderes als das beworbene Produkt bezieht.
Im konkreten Fall hatte die Beklagte ein Feuchtfutter für Hunde mit dem Logo der Stiftung Warentest beworben, die die Wertung „Sehr Gut“ vergeben hatte. Der Test hatte sich jedoch nur auf das Trockenfutter bezogen. Hiergegen klagte der Bundesverband der Verbraucherzentralen, weil die Werbung eine Irreführung der Verbraucher darstellen sollte. Diese Ansicht teilten die Richter.