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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

BGH: Zur Abgabe von vorbeugenden Unterlassungserklärungen

Der BGH hat mit Beschluss vom 13.02.2012, Az.: 3 W 92/11 entschieden, dass die Abgabe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung in Filesharing-Fällen keine unzumutbare Belästigung nach § 7 UWG darstellt. Der Beklagte hatte wegen einer im Internet begangenen Urheberrechtsverletzung eine Abmahnung erhalten…

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OLG Koblenz: Akündigung von Vertragsänderungen per Email wettbewerbswidrig

Das OLG Koblenz hat mit Urteil vom 12.09.2012, Az.: 9 U 309/12 entschieden, dass eine per E-Mail angekündigte automatische Vertragsänderung wettbewerbswidrig ist. In dem konkreten Fall hatte der Internetanbieter 1&1 an seine Kunden folgende E-Mail verschickt: "Wenn Sie sich für…

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LG München: Wettbewerbsschutz der Bezeichnung als „Rechtsanwalt“

Das LG München I hat mit Urteil vom 06.09.2011, Az.: 33 O 10509/11 entschieden, dass die Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ wettbewerbsrechtlichen Schutz genießt. Der Antragsgegner verschickte unter der Bezeichnung „Rechtsanwalt“ mehrere Schriftstücke, obwohl er in Wirklichkeit nicht als Rechtsanwalt zugelassen war. Hiergegen…

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BGH: Abmahnung von Wettbewerbsverstößen durch Landes-Verbraucherzentrale kann bundesweit erfolgen

Der BGH hat mit Urteil vom 22.09.2011, Az.: I ZR 229/10 entschieden, dass die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) auch Wettbewerbsverstöße außerhalb des eigenen Bundeslandes verfolgen kann. Eine Möbelhändlerin hatte eine Broschüre im Bereich Berlin/Brandenburg verteilt und war daraufhin von der Verbraucherzentrale…

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OLG Brandenburg: Schadensersatzpauschale bei Rücklastschriften in Mobilfunk-AGB rechtswidrig

Das OLG Brandenburg hat mit Beschluss vom 24.02.2012, Az.: 7 W 92/11 entschieden, dass ein Mobilfunkanbieter für eine Rücklastschrift keinen pauschalen Schadensersatzbetrag von 15 Euro fordern darf. Im konkreten Fall enthielten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Mobilfunkunternehmens eine Klausel, wonach…

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OLG Stuttgart: Werbung für Elektrogerät muss Typenbezeichnung enthalten

Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 17.01.2013, Az.: 2 U 97/12 entschieden, dass ein Händler sich irreführend verhält, wenn im Rahmen einer Werbeaussage die genaue Typenbezeichnung für ein Elektrogerät fehlt. Die Beklagte vertrieb als Einzelhändlerin Elektrohaushaltsgeräte, darunter auch Waschmaschinen…

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VG Stuttgart: Mengenangabe der in Druckerpatronen enthaltenen Tinte nicht erforderlich

Das VG Stuttgart hat mit Urteil vom 16.01.2013, Az.: 12 K 2568/12 entschieden, dass Druckerpatronenverpackungen nicht mit der Angabe der Füllmenge der Tinte nach Volumen in ml gekennzeichnet sein müssen. Folgender Sachverhalt lag der Entscheidung zugrunde: Die Klägerin produziert und…

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