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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

GOLD International SE – Zahlungserinnerung für Reservierungsprämie

Derzeit gehen vermehrt Mandatsanfragen bei uns ein, die sich auf angeblich geschlossene Verträge mit der Firma GOLD International SE, Füllenbachstraße 4, 40474 Düsseldorf, beziehen.

Im Regelfall beziehen die Anfragen sich auf den Erhalt von Zahlungserinnerungen. Die jeweils betroffenen Personen hatten von der Firma eine Zahlungsaufforderung, zumeist in Höhe von 65,- Euro, erhalten. Dabei handelt es sich offenbar um eine einzelne Rate einer Reservierungsprämie, die aus einem angeblichen Vertrag zwischen den Betroffenen und der Firma GOLD International SE folgen soll.

Interessanterweise berichten uns nahezu alle Betroffenen, dass Sie zu keinem Zeitpunkt einen Vertrag geschlossen, insbesondere keine Unterschrift geleistet hätten.

Aus unserer Sicht ist die Herkunft der Forderungen jedenfalls fragwürdig und sollte einer rechtlichen Prüfung unterzogen werden. Nur wenn tatsächlich ein Vertrag zwischen der Firma GOLD International SE und der betroffenen Person geschlossen wurde und dieser zudem weder angefochten noch widerrufen worden ist, kann eine Zahlungsverpflichtung bestehen. Das sollte jeweils im Einzelfall geklärt werden.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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