Alle paar Monate ist es nötig, auf die Behandlung von Anrufen mit unterdrückter Rufnummer in…
OLG Brandenburg: Schadensersatzpauschale bei Rücklastschriften in Mobilfunk-AGB rechtswidrig
Das OLG Brandenburg hat mit Beschluss vom 24.02.2012, Az.: 7 W 92/11 entschieden, dass ein Mobilfunkanbieter für eine Rücklastschrift keinen pauschalen Schadensersatzbetrag von 15 Euro fordern darf.
Im konkreten Fall enthielten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Mobilfunkunternehmens eine Klausel, wonach bei nicht ausreichender Kontodeckung des Kunden eine Rücklastschrift über 15 Euro zu zahlen sei. Die Richter am OLG Brandenburg erklärten die Klausel für unwirksam, da der gewöhnliche Schaden weitaus geringer einzustufen sei. Interne Verwaltungskosten dürften bei der Berechnung des Schadensersatzes nicht zu Grunde gelegt werden, da es sich schon begrifflich nicht um Schadensposten sondern um Aufwendungen, also freiwillige Vermögensopfer, handele.