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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

LG Saarbrücken: AGB-Klausel für Entgelt eines Eintrags in Branchenbuchverzeichnis unwirksam

Das LG Saarbrücken hat mit Urteil vom 06.09.2013, Az. 10 S 185/12, entschieden, dass eine AGB-Klausel zur Entgeltlichkeit des Eintrags auch dann überraschend und damit unwirksam ist, wenn auf die Zahlungspflicht lediglich in einem in kleinerer Schrift gehaltenen Fließtext hingewiesen…

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Abmahnung von Waldorf Frommer für Warner Bros. Entertainment GmbH wegen „Arrow – Tremors“

Derzeit werden offenbar zahlreiche Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer im Namen der Warner Bros. Entertainment GmbH ausgesprochen. Der Vorwurf bezieht sich auf das unerlaubte öffentliche Zugänglichmachen eines urheberrechtlich geschützten Werkes in einer Tauschbörse. Neben der Geltendmachung von Schadenersatz steht auch…

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Abmahnung von Waldorf Frommer für Warner Bros. Entertainment GmbH wegen „Arrow – Heir To The Demon“

Die Warner Bros. Entertainment GmbH lässt vertreten durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen zivilrechtlich verfolgen. In deren Namen werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Schadenersatz und Anwaltskosten gefordert. In der Abmahnung geht es um "Arrow…

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BGH: Nicht-verschreibungspflichtige Medikamente aus dem Ausland dürfen mit Rabatt angeboten werden

Der BGH hat mit Urteil vom 12.01.2012, Az.: I ZR 211/10 entschieden, dass eine Apothekerin bei nicht-verschreibungspflichtigen Medikamenten einen Rabatt gewähren darf. Die Beklagte betrieb eine Apotheke in Freilassing. Sie bot ihren Kunden ein Rabattmodell an, wenn sie ihre Medikamente…

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Abmahnung von Sasse & Partner für James Newell Osterberg wegen „Iggy Pop – Murder City Nights“ (Bootleg LP)

Nach Mitteilungen werden derzeit Abmahnungen wegen des folgenden Sachverhalts ausgesprochen: Abmahner: James Newell Osterberg Beauftragte Kanzlei: Rechtsanwälte Sasse & Partner Wegen: Urheberrechtsverletzung durch das Anbieten eines illegal hergestellten Bild-/ Tonträgers "Iggy Pop – Murder City Nights" (Bootleg LP) Forderungen: u.a.…

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OLG Hamm: Wettbewerbswidrige Werbeanzeige von ARAL wegen fehlender Informationspflichten

Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 27.02.2014, Az.: 4 U 144/14 entschieden, dass ein Unternehmen sich wettbewerbswidrig verhält, wenn es im Rahmen einer Werbekampagne nicht die gesetzlich vorgeschriebenen informationspflichten nach § 5a Abs. 3 UWG in ausreichendem Maße beachtet.…

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LG Hagen: Unerlaubte E-Mail-Werbung (Spam) löst umassenden Unterlassungsanspruch aus

Das LG Hagen hat mit Urteil vom 10.05.2013, Az.: 1 S 38/13 entschieden, dass dem Empfänger einer unerlaubten E-Mail Werbung ein umfassender Unterlassungsanspruch zusteht. Die Beklagte hatte der Klägerin, ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung nach § 7 Abs. 2 Nr. 3…

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