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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

OLG Köln: Zulässiger Hinweis auf Reise-Sicherungsschein auf Internetseite

Das OLG Köln hat mit Beschluss vom 01.02.2013, Az.: 6 W 21/13 entschieden, dass die Formulierung eines Reiseveranstalters „unsere Kunden gehen kein Risiko ein: Mit Ihrer Anzahlung garantiert ein Sicherungsschein Ihre Ansprüche” in seinem Leistungskatalog keine unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten…

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OLG Hamm: Werbung „mit über 7.000 Vitalstoffen“ in „Original Spiruletten mit Gerstengras“ unzulässig

Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 30.04.2013, Az.: 4 U 149/12 entschieden, dass eine Werbung für Nahrungsergänzungsmittel wettbewerbswidrig sein kann. In dem konkreten Fall vertrieb ein Händler über das Internet „Original Spiruletten mit Gerstengras.“ Das Produkt wurde wie folgt…

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BGH: Unerlaubte Werbung durch E-Mail-Weiterempfehlungsfunktion auf Internetseite

Der BGH hat mit Urteil vom 12.09.2013, Az.: I ZR 208/12 entschieden, dass ein Unternehmen sich rechtswidrig verhält, wenn es auf seiner Homepage eine sog. E-Mail-Weiterempfehlungsfunktion bereithält. Auf der Internetseite des beklagten Unternehmens befand sich eine derartige Funktion. Besucher der…

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OLG Hamm: Irreführende Internetwerbung für Zahnarztleistung

Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 24.09.2013, Az.: 4 U 64/13 entschieden, dass ein Unternehmen sich wettbewerbswidrig verhält, wenn es öffentlich ein umfassendes Zahngesundheitsprogramm als Vollprogramm anpreist, während in Wahrheit nicht alle über die Regelversorgung hinausgehenden zahnärztlichen Leistungen erstattet…

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Abmahnung – Amazon – Mario Schulz – wegen Widerrufsbelehrung und Urheberrechtsverletzung

Derzeit werden angeblich von bzw. für Herrn Mario Schulz, Inhaber des Securina24-Shops wettbewerbsrechtliche bzw. urheberrechtliche Abmahnungen wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen und urheberrechtsverletzender Übernahme von Produktbeschreibungen für eigene Produktbewerbung versandt. Mit dem Ausspruch der Abmahnung ist die Kanzlei Praetoria Rechtsanwälte. Der Erfahrung…

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