Skip to content

Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

OLG Frankfurt a.M.: Wegfall der Dringklichkeitsvermutung bei Kenntnis des Rechtsverstoßes durch beauftragten Anwalt

Das OLG Frankfurt a.M. hat mit Beschluss vom 11.06.2013, Az.: 6 W 61/13 entschieden, dass die Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs. 2 UWG im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes widerlegt ist, wenn der Antragsteller durch sein Verhalten selbst zu erkennen gegeben…

Beitrag lesen

BGH: Unwirksamkeit verschiedener Allgemeiner Geschäftsbedingungen imTextilreinigungsgewerbe

Der BGH hat mit Urteil vom 04.07.2013, Az.: VII ZR 249/12 entschieden, dass mehrere im Textilreinigungsgewerbe verwendete AGB-Klauseln unwirksam sind. Der deutsche Textilreinigungsverband hatte seinen ihm angehörigen Textilreinigungsbetrieben die Verwendung mehrerer Bedingungen (AGB) nahegelegt. Ziel war es, eine Haftungsobergrenze gegenüber…

Beitrag lesen

OLG Bremen: Vorschlag zu Verzicht auf Unterlassungserklärung stellt keinen Rechtsmissbrauch dar

Das OLG Bremen hat mit Beschluss vom 01.07.2013, Az.: 2 U 44/13 entschieden, dass der Vorschlag einer Partei, wechselseitig auf die Abgabe einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungserklärung zu verzichten, kein rechtsmissbräuchliches Verhalten darstellt. In dem konkreten Fall gab es zwischen den beiden…

Beitrag lesen

OLG Düsseldorf: Online-Handelsplattform muss bei Neuanmeldung von Kunden auf Einhaltung der Impressumspflicht achten

Das OLG Düsseldorf hat mit Urteil vom 18.06.2013, Az.: i-20 U 145/12 entschieden, dass den Betreiber einer Online-Handelsplattform eine wettbewerbsrechtliche Verkehrspflicht dahingehend trifft, seine Plattform gegen Wettbewerbsverstöße Dritter ausreichend zu sichern. Die Beklagte betrieb eine Online-Handelsplattform, auf der Gewerbetreibende ihre…

Beitrag lesen

LG Halle: Unterlassungserklärung verpflichtet nicht zur Löschung des Google-Caches

Das LG Halle hat mit Urteil vom 31.05.2012, Az.: 4 O 883/11 entschieden, dass ein abgemahnter Online-Händler nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung  nicht verpflichtet ist, auch den Google-Cache zu löschen. Nach Abgabe einer wirksamen Unterlassungserklärung bestehe für den Abgemahnten keine…

Beitrag lesen
An den Anfang scrollen