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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

LG Dortmund: XING-Profil unterliegt Impressumspflicht

Das LG Dortmund hat mit Beschluss vom 06.02.2014, Az. 5 O 107/14, im Wege der einstweiligen Verfügung entschieden, dass auf einem XING-Profil ein Impressum bereitzuhalten ist.

Im konkreten Fall war auf der Profilseite des Antragsgegners kein Impressum um Sinne des § 5 TMG enthalten gewesen, weshalb der Antragssteller diesen zunächst abgemahnt und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert hatte. Dieser Forderung kam der Antragsgegner nicht nach.

Das LG Dortmund untersagte nun dem abgemahnten Antragsgegner, „in seinem Internetauftritt und -profil innerhalb des Netzwerks "XING" die nach § 5 Telemediengesetz erforderlichen Pflichtangaben nicht leicht erkennbar und/oder nicht unmittelbar erreichbar zur Verfügung zu halten.“

Das Gericht nahm dabei einen Streitwert von 10.000,- Euro an.

Leider ist derzeit nicht bekannt, ob sich die zitierte Entscheidung auf eine Unternehmensseite oder ein Mitgliedsprofil bezieht.

Die Frage, ob bei XING-Profilen ein Impressum notwendig ist, ist derzeit umstritten und nicht eindeutig geklärt. Aktuell ist ein weiteres Verfahren am LG München I anhängig, in dem diese Frage geklärt werden soll. Aufgrund der unklaren Rechtslage muss daher aktuell dazu geraten werden, vorsorglich ein Impressum bei XING bereit zu halten.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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