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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

BVerwG: Wein darf nicht als „bekömmlich“ wegen „sanfter Säure“ beworben werden

Das BVerwG hat mit Urteil vom 14.02.2013, Az.: 3 C 23.12 entschieden, dass die Bewerbung eines Weins als „bekömmlich“ in Verbindung mit dem Hinweis auf eine „sanfte Säure“ gegen europäisches Recht verstößt. Die Klägerin, eine Winzergenossenschaft aus Rheinland-Pfalz, vermarktet Weine…

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OLG Celle: Werbung mit „Kostenlose Schätzung“ stellt auch bei Marktüblichkeit keine unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten dar

Das OLG Celle hat mir Urteil vom 31.01.2013, Az.: 13 U 128/12 entschieden, dass die Werbeaussage „kostenlose Schätzung“ nicht unlauter ist, wenn solche unentgeltlichen Leistungen marktüblich sind. In dem konkreten Fall warb ein Edelmetallhändler mit besagter Aussage. Ein Mitbewerber sah…

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LG Kiel: Zahntechniker darf nicht für zahnärztliche Leistungen werben

Das LG Kiel hat mit Urteil vom 07.12.2012, Az.: 14 O 47/12 entschieden, dass die Werbung eines Zahntechnikers für zahnärztliche Leistungen wettbewerbswidrig ist. Die Beklagte warb in einer Zeitschrift für zahnärztliche Leistungen, u.a. mit einer kostenlosen Implantatberatung. Eine Zulassung als…

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LG Düsseldorf: „Die Dose ist grün“-Werbung für Getränkedosen wettbewerbswidrig

Das LG Düsseldorf hat mit Urteil vom 25.04.2013, Az.: 37 O 90/12 entschieden, dass die Werbeaufschrift „Die Dose ist grün“ eine irreführende geschäftliche Handlung nach § 5 UWG darstellt. Der Deutsche Umwelthilfe e.V. hatte Klage gegen einen Getränkedosenhersteller wegen Verbrauchertäuschung…

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OLG Frankfurt a.M.: Wegfall der Dringklichkeitsvermutung bei Kenntnis des Rechtsverstoßes durch beauftragten Anwalt

Das OLG Frankfurt a.M. hat mit Beschluss vom 11.06.2013, Az.: 6 W 61/13 entschieden, dass die Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs. 2 UWG im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes widerlegt ist, wenn der Antragsteller durch sein Verhalten selbst zu erkennen gegeben…

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LG Aschaffenburg: Fahrschulwerbung ohne Angabe zur Führerscheinklasse wettbewerbswidrig

Das LG Aschaffenburg hat mit Urteil vom 03.09.2013, Az.: 2 HK O 24/13 entschieden, dass die Werbung einer Fahrschule für ihre Preise wettbewerbswidrig ist, wenn für den Betrachter der Werbeanzeige nicht erkennbar ist, auf welche Führerscheinklasse sich das unterbreitete Preisangebot…

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OLG Hamm: Werbung für E-Zigarette „mindestens 1.000mal weniger schädlich als eine Tabakzigarette“ unzulässig

Das OLG Hamm hat mit Beschlüssen vom 10.09.2013 und vom 22.10.2013, Az.: 4 U 91/13 entschieden, dass E-Zigaretten nicht mit den Aussagen „mindestens 1.000mal weniger schädlich als eine Tabakzigarette“ und „enthält als einzigen Schadstoff Nikotin“ beworben werden dürfen. Hierzu aus…

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