Seit einigen Jahren gehen verschiedene Rechteinhaber gegen die illegale Verbreitung ihrer Werke im Internet vor…
LG Düsseldorf: „Die Dose ist grün“-Werbung für Getränkedosen wettbewerbswidrig
Das LG Düsseldorf hat mit Urteil vom 25.04.2013, Az.: 37 O 90/12 entschieden, dass die Werbeaufschrift „Die Dose ist grün“ eine irreführende geschäftliche Handlung nach § 5 UWG darstellt.
Der Deutsche Umwelthilfe e.V. hatte Klage gegen einen Getränkedosenhersteller wegen Verbrauchertäuschung eingereicht. Die Richter gaben der Klage statt. Durch den Aufdruck „Die Dose ist grün“ direkt auf der Dose soll gezielt der Eindruck vermittelt werden, Getränkedosen seien ein umweltfreundliches und ökologisch verträgliches Produkt. Der durchschnittliche Verbraucher assoziiert mit dem Begriff „grün“ eine besondere Umwelteigenschaft, welche die Dose aufweise. Dies sei aber gerade nicht der Fall, da weder Getränkedosen im Allgemeinen noch die Eisenblechdosen der Beklagten ökologisch besonders vorteilhaft seien – auch nicht im Vergleich mit anderen Verpackungen. Gerade in den letzten Jahren habe sich bei den Verbrauchern ein verstärktes Umweltbewusstsein entwickelt, so dass an Werbeaussagen, die umweltbezogene Merkmale eines Produktes besonders herausstellen, strenge Anforderungen zu stellen sind.