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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

LG Düsseldorf: „Die Dose ist grün“-Werbung für Getränkedosen wettbewerbswidrig

Das LG Düsseldorf hat mit Urteil vom 25.04.2013, Az.: 37 O 90/12 entschieden, dass die Werbeaufschrift „Die Dose ist grün“ eine irreführende geschäftliche Handlung nach § 5 UWG darstellt.

Der Deutsche Umwelthilfe e.V. hatte Klage gegen einen Getränkedosenhersteller wegen Verbrauchertäuschung eingereicht. Die Richter gaben der Klage statt. Durch den Aufdruck „Die Dose ist grün“ direkt auf der Dose soll gezielt der Eindruck vermittelt werden, Getränkedosen seien ein umweltfreundliches und ökologisch verträgliches Produkt. Der durchschnittliche Verbraucher assoziiert mit dem Begriff „grün“ eine besondere Umwelteigenschaft, welche die Dose aufweise. Dies sei aber gerade nicht der Fall, da weder Getränkedosen im Allgemeinen noch die Eisenblechdosen der Beklagten ökologisch besonders vorteilhaft seien – auch nicht im Vergleich mit anderen Verpackungen. Gerade in den letzten Jahren habe sich bei den Verbrauchern ein verstärktes Umweltbewusstsein entwickelt, so dass an Werbeaussagen, die umweltbezogene Merkmale eines Produktes besonders herausstellen, strenge Anforderungen zu stellen sind.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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