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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

OLG Nürnberg: Bewerbung als „Bio-Mineralwasser“ kann zulässig sein

Das OLG Nürnberg hat mit Urteil vom 15.11.2011, Az.: 3 U 354/11 entschieden, dass die Bezeichnung „Bio-Mineralwasser“ zulässig sein kann. Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde. Der Beklagte vertrieb natürliches Mineralwasser mit der Bezeichnung "Bio-Mineralwasser". Die Etikettierung erinnerte optisch an…

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OLG Hamm: Irreführende Werbung bei fehlendem Hinweis auf nicht-umfassenden Leistungsschutz

Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 21.06.2011, Az.: 21.06.2011 entschieden, dass die Bezeichnungen "Vollkaskoimplantat" und "Vollkaskozahnimplantat" irreführend sind, wenn die auf diese Weise werbende Versicherung keinen umfassenden Leistungsschutz bietet. Eine Versicherung warb für ihre Zahnzusatzversicherung mit den oben genannten…

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LG Potsdam: Werbung für Verbraucherkredit ohne gesetzliche Pflichtangaben wettbewerbswidrig

Das LG Potsdam hat mit Urteil vom 24.07.2013, Az.: 52 O 134/11 entschieden, dass bei der Werbung für Kreditverträge gegenüber Verbrauchern die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben (u.a. Soll-Zins, effektiver Jahreszins, 2/3 Beispiel) deutlich erkennbar, ohne weitere Zwischenschritte angezeigt werden müssen. Die…

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LG Lüneburg: Unerwünschte Zusendung von Postwurfsendung verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht

Das LG Lüneburg hat mit Urteil vom 30.09.2011, Az.: 4 S 44/11 entschieden, dass die unerwünschte Zusendung von Postwurfsendungen einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Empfängers darstellt. Der Kläger erhielt wöchentlich die kostenlose Zeitschrift „Einkauf aktuell“, welche von der…

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LG Ulm: Zitat einer Leserbewertung nur unter Angabe der Fundstelle zulässig

Das LG Ulm hat mit Urteil vom 30.09.2011, Az.: 10 O 102/11 entschieden, dass ein Hersteller, welcher in Zeitschriften ein Produkt mittels Leserumfrage bewirbt, die Fundstelle der Umfrage angeben muss. Ein Hersteller von Öl- und Autopflegeprodukten warb in einer Fachzeitschrift…

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