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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Waldorf Frommer mahnt Urheberrechtsverletzungen im Auftrag der Image Professionals GmbH ab

Für einen meiner Mandanten bin ich derzeit wegen einer urheberrechtlichen Abmahnung wegen der rechtswidrigen Nutzung eines Lichtbildes ohne entsprechende Lizenz im Internet tätig. In dem Schreiben werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und der Ersatz der angefallenen Rechtsverfolgungskosten gefordert. Die…

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Abmahnung von Waldorf Frommer für Image Professionals GmbH

Momentan liegt mir eine Abmahnung gegen einen unserer Mandanten wegen der unerlaubten Nutzung eines Fotos auf einer Internetseite vor. Auf Grundlage des angeblichen Rechtsverstoßes werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Kostenerstattung verlangt. Ausgesprochen wurde die Abmahnung durch die Münchner…

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AG Charlottenburg: Urheberbenennung und Quellenangabe als AGB-Klausel nicht zu beanstanden

Das AG Charlottenburg hat mit Urteil vom 08.06.2010 entschieden, dass Nutzer einer Bilddatenbank die dort geltenden Nutzugsbedingungen (u.a. Urheberbenennung und Quellenangabe) einhalten müssen, wenn sie vom Urheber eines auf der dortigen Plattform veröffentlichten Fotos ein einfaches Nutzungsrecht erhalten wollen. Bei…

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AG Charlottenburg: Verstoß gegen Nutzungsbedingungen auf Urheberbenennung einer Bilddatenbank kann Schadenersatzansprüche auslösen

Das AG Charlottenburg hat mit Urteil vom 22.03.2012 entschieden, dass dem Urheber einer Fotografie im Internet Schadensersatzansprüche nach dem UrhG zustehen, wenn Nutzer einer Bilddatenbank gegen die dort geltenden Nutzungsbedingungen verstoßen haben. Der Kläger hatte ein Foto auf einem bekannten…

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OLG Karlsruhe: Verstoß gegen Unterlassungserklärung auch dann, wenn Bild nur über direkte URL aufgerufen werden kann

Das OLG Karlsruhe hat mit Urteil vom 03.12.2012 entschieden, dass ein Verstoß gegen das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung nach § 19a UrhG auch dann noch vorliegt, wenn der Schuldner einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zwar den Link zu einem urheberrechtlich geschützten Foto…

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AG Charlottenburg: Schadenersatz nach MfM-Tabellen bei gewerblicher Nutzung (Fotorecht)

Das AG Charlottenburg hat mit Urteil vom 28.01.2014, Az.: 225 C 270/13 entschieden, dass bei der Berechnung einer Schadensersatzforderung nach dem UrhG wegen der unerlaubten Verwendung eines Fotos im Internet, auf die Empfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (sog. MfM-Tabellen) zurückgegriffen werden…

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AG Charlottenburg: Zu Schadenersatz nach der Lizenzanalogie und Aufschlag aufgrund fehlender Urheberbenennung

Das AG Charlottenburg hat mit Urteil vom 29.01.2014, Az.: 231 C 520/13 entschieden, dass bei einer unerlaubten Verwendung von urheberrechtlich geschützten Fotos im Internet der geforderte Schadenersatz nach der Lizenzanalogie berechnet werden kann, vgl. § 97 Abs. 2 Satz 2…

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LG Berlin: Zum Streitwert für Unterlassungsanspruch und Schadenersatz nach der Lizenzanalogie (Fotorecht)

Das LG Berlin hat mit Beschluss vom 04.02.2014, Az.: 16 O 619/13 den Gebührenstreitwert für die unerlaubte Verwendung von urheberrechtlich geschützten Fotos auf 13.620,- Euro festgesetzt. Dabei entfielen allein 12.000,- Euro auf den vom Kläger geltend gemachten Unterlassungsanspruch. Da der…

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