Eine Vermieterin muss keine „Ice-Bucket-Challenge“ durch die Mieterin dulden. Schüttet eine Mieterin (mehrfach) Wasser über…
AG Charlottenburg: Schadenersatz nach MfM-Tabellen bei gewerblicher Nutzung (Fotorecht)
Das AG Charlottenburg hat mit Urteil vom 28.01.2014, Az.: 225 C 270/13 entschieden, dass bei der Berechnung einer Schadensersatzforderung nach dem UrhG wegen der unerlaubten Verwendung eines Fotos im Internet, auf die Empfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (sog. MfM-Tabellen) zurückgegriffen werden kann. Dies gilt zumindest dann, wenn der Beklagte, wie im vorliegenden Fall, das urheberrechtlich geschützte Foto für gewerbliche Zwecke verwendet hat. Bei der Berechnung der ersatzfähigen Rechtsverfolgungskosten nahm das Gericht einen Gegenstandswert von 6.000,- Euro an