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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Rechtsmissbrauch bei Abmahnung: Massenhafte Abmahntätigkeit durch verschiedene Kanzleien durch Verwendung von Textbausteinen

Das LG Braunschweig hat mit Urteil vom 08.08.2007, Az.: 9 O 482/07 entschieden, dass eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung dann rechtsmissbräuchlich im Sinne von § 8 Abs. 4 UWG sein kann, wenn die Geltendmachung eines gerichtlichen Anspruchs dazu dient, gegen den Zuwiderhandelnden…

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OLG Karlsruhe: Wettbewerbswidrige Werbung, wenn wissenschaftlicher Nachweis der beworbenen Produktwirkung nicht erbracht werden kann

Das OLG Karlsruhe hat mit Urteil vom 23.11.2011, Az.: 6 U 93/11 entschieden, dass ein Händler sich wettbewerbswidrig verhält, wenn getroffene Werbeaussagen zu einem bestimmten Produkt wissenschaftlich nicht abgesichert sind. Die Beklagte bewarb ein Ultraschallgerät mit den folgenden Aussagen: “Faltenreduktion",…

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LG Hamburg: Unzulässige AGB-Klausel für Kostentragung einer Persönlichkeitsanalyse einer Online-Partnervermittlung bei Widerruf

Das LG Hamburg hat mit Urteil vom 31.01.2012, Az.: 312 O 93/11 entschieden, dass die Verwendung einer AGB-Klausel rechtswidrig ist, wonach ein Verbraucher im Falle des Widerrufs eines Online-Partnervermittlungsvertrages die Kosten für eine durchgeführte Persönlichkeitsanalyse zu tragen hat. Die Beklagte…

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LG Bochum: Irreführende Lieferfristen-Angabe „Gewöhnlich versandfertig in 3 bis 5 Wochen“

Das LG Bochum hat mit Urteil vom 03.07.2013, Az.: I-13 O 55/13 entschieden, dass die Verwendung der Lieferfristen-Angabe "Gewöhnlich versandfertig in 3 bis 5 Wochen" unter gewissen Umständen wettbewerbswidrig sein kann. Ein Händler machte auf der bekannten Internetplattform Amazon mehrdeutige…

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LG Heidelberg: Wettbewerbswidriges Abwerben von Mitarbeitern bei XING

Das LG Heidelberg hat mit Urteil vom 23.05.2012, Az.: 1 S 58/11 entschieden, dass ein Unternehmer sich wettbewerbswidrig verhält, wenn er versucht Mitarbeiter eines Konkurrenzunternehmens durch herabsetzende Äußerungen über ihren jetzigen Arbeitgeber abzuwerben. In dem konkreten Fall hat ein Mitarbeiter…

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Wettbewerbsrechtliche Abmahnung von Bernd Habermehl durch Rechtsanwalt Hendrik Schoon wegen veralteter Widerrufsbelehrung

Wir haben Kenntnis von folgender Abmahnung erlangt: Abmahner: Bernd Habermehl (Inhaber des Onlineshops www.3d-cubeworld.com) Beauftragte Kanzlei: Rechtsanwalt Hendrik Schoon Wegen: Verwendung einer veralteten Widerrufsbelehrung Forderungen: Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Erstattung von Anwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 5.000,- Euro (=…

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