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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

LG Kassel: Anlegen eines Xing-Profils als Verstoß gegen Wettbewerbsverbot

Das LG Kassel hat mit Urteil vom 24.08.2011, Az.: 9 O 983/11 entschieden, dass das Anlegen eines Profils bei dem sozialen Netzwerk Xing und die damit einhergehende Suche nach beruflichen Kontakten wettbewerbswidrig sein kann, wenn gegen ein vereinbartes Konkurrenzverbot verstoßen wird.

Folgender Sachverhalt lag der Entscheidung zugrunde: Der Beklagte war als Handelsvertreter in dem Finanzdienstleistungsunternehmen der Klägerin tätig. Per ordentlicher Kündigung von Seiten des Beklagten sollte das berufliche Verhältnis zwischen beiden Parteien zu einem festen Zeitpunkt beendet werden. Noch vor dem vereinbarten Beendigungstermin erfuhr das klägerische Unternehmen jedoch, dass der Beklagte in einem Xing-Profil eingetragen war und in diesem als freier Makler interessante und anspruchsvolle Kontakte suchte. Daraufhin nahm die Klägerin den Beklagten auf Unterlassung der Konkurrenztätigkeit in Anspruch, da bis zum Wirksamwerden der ordentlichen Kündigung ein Konkurrenzverbot bestehe. Die Richter am LG Kassel gaben der Klage statt. Der Beklagte habe gegen das vereinbarte Konkurrenzverbot verstoßen. Der Eintrag auf dem Online-Portal Xing beweise, dass  sich der Beklagte in den einschlägigen Kreisen bekannt mache und geschäftlich tätig werden wolle. Der Beklagte verteidigte sich mit dem Argument, in dem bloßes Anlegen eines Profils bei dem Sozialnetzwerk Xing könne kein aktives Tätigwerden und damit auch kein Verstoß gegen das Konkurrenzverbot gesehen werden. Dem folgten die Richter nicht. Wörtlich heißt es:

„Der Vortrag von Beklagtenseite, dass kaum jemand mit diesem Auftritt erreicht werde, ist sicher unzutreffend. Sinn des Auftritts ist eben, jedenfalls bei den einschlägigen Kreisen sich doch bekannt zu machen und geschäftlich tätig werden zu können. Dass dies hier unmöglich war, kann nicht ernsthaft vertreten werden. Hierin liegt dann auch eine Konkurrenztätigkeit, dazu zählt eben schon, wenn man versucht konkurrierend tätig zu sein."

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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