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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

BGH: Haftung von eBay für fremde Rechtsverletzungen bei AdWords-Werbung durch eBay

Der BGH hat mit Urteil vom 16.05.2013, Az.: I ZR 216/11 entschieden, dass eine Haftung des Online-Auktionshauses eBay für von Dritten begangene Rechtsverletzungen (hier Urheberrechtsverletzung) bestehen kann, wenn eBay mittels Werbeanzeige zu der Rechtsverletzung beigetragen hat.

Die Internetplattform eBay schaltete sog. AdWords- Anzeigen bei mehreren Internetsuchdiensten. Bei Eingabe entsprechender Suchbegriffe in die Suchmaschine erschienen Anzeigen von eBay mit vorsortierten, passenden Angeboten von Dritten. Klickte man ein solches Angebot an, erfolgte automatisch ein elektronischer Verweis auf die Internetseite von eBay. Bei diesen angezeigten Inhalten befand sich auch die Ware eines Konkurrenten, die das Urheberrecht der Klägerin verletzte. Bereits in der Vergangenheit hatte der Rechteinhaber das Auktionshaus auf entsprechende rechtswidrige Inhalte aufmerksam gemacht.

Der BGH entschied nun, dass eBay als Betreiber der Verkaufsplattform für die Urheberrechtsverletzung des Dritten haftet. Durch die Schaltung von sog. AdWords- Anzeigen bestehe für eBay eine gesteigerte Prüfungspflicht dahingehend, dass eBay Angebote Dritter auf mögliche Rechtsverletzungen überprüfen müsse, bevor diese auf der Plattform von eBay zum Verkauf eingestellt würden. Es müsse eine manuelle, menschliche Kontrolle erfolgen, eine automatisierte sei nicht ausreichend. Denn es sei bereits in der Vergangenheit zu Rechtsverletzungen gekommen. Die gesteigerte Prüfungspflicht sei unmittelbare Folge des Auftretens von eBay. Durch die Schaltung von AdWords- Anzeigen habe das Unternehmen seine neutrale Stellung als Betreiberin einer Verkaufsplattform verlassen und aktiv das Angebot eines Dritten beworben. Aus diesem Grunde könnten die sonst üblichen Haftungsprivilegien (einfache Kontrollpflicht) für Online-Auktionshäuser, die eine Haftung für durch Dritte begangene Rechtsverletzungen oftmals ausschließen, nicht gelten.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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