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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

AG Bochum: Beweislast für Täterschaft oder Störereigenschaft des Anschlussinhabers liegt bei Rechteinhaber

Das AG Bochum hat mit  Urteil vom  16.04.2014, Az. 67 C 575/14, entschieden, dass der klagende Rechteinhaber die Beweislast dafür trägt, dass der Anschlussinhaber Täter oder Störer bei einer Urheberrechtsverletzung ist. In dem konkreten Fall hatte der klagende Rechteinhaber nach…

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LG Potsdam: Werbung für Verbraucherkredit ohne gesetzliche Pflichtangaben wettbewerbswidrig

Das LG Potsdam hat mit Urteil vom 24.07.2013, Az.: 52 O 134/11 entschieden, dass bei der Werbung für Kreditverträge gegenüber Verbrauchern die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben (u.a. Soll-Zins, effektiver Jahreszins, 2/3 Beispiel) deutlich erkennbar, ohne weitere Zwischenschritte angezeigt werden müssen. Die…

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AG Oldenburg: 2.500,- Euro Schadenersatz für Filesharing eines Musikalbums

Das Amtsgericht Oldenburg hat mit Urteil vom 14.05.2014, Az.: 1 C 1502/13 (XX), entschieden, dass aufgrund einer Urheberrechtsverletzung an einem Musikalbum Schadenersatz in Höhe von 2.500,- Euro sowie Anwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 50.000,- Eur0 (= 1.379,80 Euro) verlangt werden…

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Abmahnung – Waldorf Frommer – Rio 2 – Dschungelfieber

Die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH lässt vertreten durch die Kanzlei Waldorf Frommer Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen zivilrechtlich verfolgen. Zu den erhobenen Ansprüchen gehören wie üblich ein Unterlassungs- sowie diverse Zahlungs- und Schadenersatzansprüche. Die vorliegende Abmahnung betrifft "Rio 2…

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Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss – Waldorf Frommer – Rio 2 – Dschungelfieber

Die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH lässt derzeit durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen aussprechen. In deren Namen werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Schadenersatz und Anwaltskosten gefordert. Die Abmahnung bezieht sich auf…

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Unerlaubtes Anbieten geschützter Filmwerke in Tauschbörsen – Sasse & Partner – The Legend of Hercules

Die Splendid Film GmbH lässt derzeit durch die Kanzlei Sasse & Partner Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen aussprechen. In deren Namen werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Schadenersatz und Anwaltskosten gefordert. Abmahnungen beziehen sich häufig auf aktuelle Werke, so…

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LG Lüneburg: Unerwünschte Zusendung von Postwurfsendung verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht

Das LG Lüneburg hat mit Urteil vom 30.09.2011, Az.: 4 S 44/11 entschieden, dass die unerwünschte Zusendung von Postwurfsendungen einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Empfängers darstellt. Der Kläger erhielt wöchentlich die kostenlose Zeitschrift „Einkauf aktuell“, welche von der…

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