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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

LG Leipzig: Verband im Sinne von § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG muss konkrete Angaben zu den erforderlichen Aufwendungen machen

Das LG Leipzig hat mit Urteil vom 30.04.2014, Az. 1 HK O 32/14, entschieden, dass ein rechtsfähiger Verband, der zur Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen berechtigt ist, hinsichtlich Art und Umfang seiner Aufwendungen konkrete Angaben machen muss. Wettbewerbsrechtliche Verstöße können nicht nur…

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Abmahnung durch den IDO – Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. wegen Textilkennzeichnung (TextilkennzVO EU) u.a.

Von folgender Abmahnung haben wir im Rahmen einer Mandatsanfrage Kenntnis erhalten: Abmahner: IDO – Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. Wegen: angeblicher Verstöße auf eBay gegen Art. 246c Nr. 2 EGBGB (Information zur Vertragstextspeicherung) sowie Textilkennzeichnung…

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KG Berlin: Kosten bei Online-Buchung müssen anfallende Bearbeitungsgebühren enthalten

Das KG Berlin hat mit Urteil vom 09.12.2011, Az.: 5 U 147/10 entschieden, dass die Preisgestaltung eines Online-Buchungsvorgangs für Flügen wettbewerbswidrig ist, wenn anfallende Bearbeitungsgebühren nicht angegeben werden. In dem konkreten Fall ging es um Buchungen über ein Portal von…

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LG München I: Zur Impressumspflicht bei XING

Das LG München I hat mit Urteil vom 03.06.2014, Az. 33 O 4149/14, entschieden, dass Nutzer des XING-Netzwerkes sofern sie geschäftsmäßige Teledienste anbieten, für ihre jeweiligen Profil-Seiten impressumspflichtig sind. In dem konkreten Fall war eine Streitigkeit zwischen Rechtsanwälten vorausgegangen. Ein…

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LG Berlin: In Schaufenster ausgestellte Hörgeräte müssen keine Preisauszeichnung enthalten

Das LG Berlin hat mit Urteil vom 06.06.2013, Az.: 52 O 297/12 entschieden, dass eine fehlende Preisauszeichnung für im Schaufenster eines Geschäfts ausgestellte Hörgeräte keinen Wettbewerbsverstoß darstellt. Ein Verstoß gegen die PAngVO liege nicht vor, da die dort enthaltenen Preisauszeichnungsvorschriften…

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Rechtsmissbrauch bei Abmahnung: Rechnung des eigenen Anwalts wird auf Namen des Abgemahnten ausgestellt

Das LG Braunschweig hat mit Urteil vom 08.08.2007, Az.: 9 O 482/07 entschieden, dass eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung dann rechtsmissbräuchlich im Sinne von § 8 Abs. 4 UWG sein kann, wenn die prozessbevollmächtigten Anwälte des Abmahners ihre Rechnung auf den Abgemahnten…

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