Nicht immer verlaufen Mietverhältnisse frei von Problemen. Für Mieter und Vermieter bedeuten solche Probleme auch…
OLG Karlsruhe: Werbung mit „Spitzenmediziner“ und „Top-Fachärzte“ in Ärzteverzeichnis unzulässig
Das OLG Karlsruhe hat mit Urteil vom 07.05.2012, Az.: 6 U 18/11 entschieden, dass eine Werbung mit einer Spitzengruppenstellung wettbewerbswidrig sein kann.
Der Internetauftritt der Beklagten wendet sich vorrangig an Patienten, die Experten aus verschiedenen medizinischen Fachbereichen wie Augenheilkunde, Chirurgie etc. suchen. Auf der Seite hieß es u.a.: „Jeder Patient möchte die beste Behandlung. Doch woher soll der informationssuchende Patient aus dem In- und Ausland wissen, welche Mediziner Experten in ihrem Fachgebiet sind? Der … Guide zeigt Patienten aller Nationen, wo sie im deutschsprachigen Raum medizinische Experten finden. Als erstes Kommunikationsforum für Mediziner auf Spitzenniveau, bildet der … Guide das wesentliche Potential im deutschen medizinischen Hochleistungssektor ab."
Das OLG Karlsruhe sah in den getroffenen Aussagen eine irreführende geschäftliche Handlung nach § 5 UWG. Die Beklagte könne nicht nachweisen, dass die beworbenen Mediziner tatsächlich über eine Spitzenstellung gegenüber anderen Ärzten verfügten, so dass ein Wettbewerbsverstoß vorliege.