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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

AG Charlottenburg: Zur Schadensberechnung nach der Lizenzanalogie bei unerlaubter Fotonutzung im Internet

Das AG Charlottenburg hat mit Urteil vom 17.07.2014, Az.: 218 C 80/14 entschieden, dass bei der Berechnung einer Schadensersatzforderung wegen unerlaubter Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Fotos im Internet auf die Lizenzanalogie zurückgegriffen werden kann. Demnach kann bei der Berechnung der…

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LG Berlin: Streitwert für Unterlassungsanspruch bei unerlaubter Verwendung von Fotos im Internet beträgt 6.000,- Euro

Das Landgericht Berlin hat mit Beschluss vom 16.09.2014, Az.: 15 O 369/14 den Gebührenstreitwert für die unerlaubte Verwendung von urheberrechtlich geschützten Fotos im Internet auf 7.350,- Euro festgesetzt. Das Gericht bezifferte hierbei den Wert des vom Kläger geltend gemachten Unterlassungsanspruchs…

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AG Landshut: Filesharing-Klage abgewiesen nach IP-Ermittlung (Guardaley LTD, Observer)

Das AG Landshut hat mit Urteil vom 19.06.2015, Az. 4 C 1132/14, eine Filesharing-Klage der Kanzlei BaumgartenBrandt im Namen eines Rechteinhabers abgewiesen. Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zu Grunde: der beklagte Anschlussinhaber war im Jahr 2010 abgemahnt worden, weil über…

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Bundesgerichtshof zur Schadensersatzpflicht wegen Teilnahme an einer Internet-Tauschbörse

Nr. 92/2015 Urteile vom 11. Juni 2015 - I ZR 19/14, I ZR 21/14 und I ZR 75/14 Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute drei Urteile des Oberlandesgerichts Köln bestätigt, mit denen Ansprüche auf Schadensersatz und…

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AG Charlottenburg: Unzulässige gewerbliche Nutzung von Fotos und Schadenersatz nach MfM-Empfehlungen

Das Amtsgericht Charlottenburg hat mit Urteil vom 14.10.2014, Az.: 225 C 146/14 entschieden, dass bei einer unzulässigen gewerblichen Nutzung von urheberrechtlich geschützten Fotos im Internet die Höhe des geforderten Schadensersatzes nach den sog. MfM-Empfehlungen berechnet werden kann. Der Entscheidung lag…

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LG Charlottenburg: Streitwert für Unterlassungsanspruch bei unerlaubter Verwendung von Fotos im Internet beträgt 6.000,- Euro

Das Amtsgericht Charlottenburg hat mit Beschluss vom 16.10.2014, Az.: 217 C 114/14 den Gebührenstreitwert für die unerlaubte Verwendung von urheberrechtlich geschützten Fotos im Internet auf 6.936,50 Euro festgesetzt. Den Wert des Unterlassungsanspruchs bezifferte das Gericht mit 6.000,- Euro, wobei insbesondere…

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LG Berlin: Streitwert für Unterlassungsanspruch bei unerlaubter Verwendung von Fotos im Internet beträgt 6.000,- Euro

Das LG Berlin hat mit Beschluss vom 16.10.2014, Az.: 16 O 325/14 den Gebührenstreitwert für die unerlaubte Verwendung von urheberrechtlich geschützten Fotos im Internet auf 6.300,- Euro festgesetzt. Das Gericht bezifferte hierbei den Wert des vom Kläger geltend gemachten Unterlassungsanspruchs…

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Debcon versendet Zahlungsaufforderungen mit Klageentwurf

Zur Zeit versendet die Debcon GmbH wieder einmal Zahlungsaufforderungen in älteren Filesharing-Angelegenheiten. Wie üblich werden Betroffene aufgefordert, offene Beträge binnen kurzer Fristen auszugleichen (wobei hier teilweise erheblich reduzierte Vergleichszahlungen angeboten werden), andernfalls droht die Decbon GmbH nunmehr mit einer Klage…

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Abmahnung von Waldorf Frommer für Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH wegen “I Origins – Im Auge des Ursprungs”

Die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH lässt derzeit durch die Rechtsanwälte Waldorf FrommerAbmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen aussprechen. Gefordert werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie Schadenersatz und Anwaltskosten. Die Abmahnung bezieht sich auf den Film "I Origins - Im Auge…

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