Nach wie vor kommt es dazu, dass in älteren Filesharing-Angelegenheiten Anträge auf Erlass eines Mahnbescheids…
LG Charlottenburg: Streitwert für Unterlassungsanspruch bei unerlaubter Verwendung von Fotos im Internet beträgt 6.000,- Euro
Das Amtsgericht Charlottenburg hat mit Beschluss vom 16.10.2014, Az.: 217 C 114/14 den Gebührenstreitwert für die unerlaubte Verwendung von urheberrechtlich geschützten Fotos im Internet auf 6.936,50 Euro festgesetzt. Den Wert des Unterlassungsanspruchs bezifferte das Gericht mit 6.000,- Euro, wobei insbesondere die Tatsache, dass es sich bei der Klägerin um eine selbstständige Fotografin handelte, für die konkrete Höhe des Streitwerts mitentscheidend war. Die restlichen 936,50 Euro entfielen auf den geltend gemachten Schadensersatzanspruch, welcher auch die Rechtsanwaltskosten umfasste, vgl. § 97 Abs. 2 UrhG.