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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

OLG Köln: Herabsetzende Äußerungen über ehemalige Mitarbeiter sind rechtswidrig

Das OLG Köln hat mit Urteil vom 06.02.2013, Az.: 6 U 127/12 entschieden, dass herabsetzende Äußerungen über ehemalige Mitarbeiter auch wettbewerbsrechtliche Konsequenzen haben können. Der Kläger war Handelsvertreter und vermittelte für die Beklagte Schuhverkäufe. Das Geschäftsverhältnis endete aufgrund ordentlicher Kündigung…

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LG München I: Bewertung in Ärzteportal mittels Schulnoten durch Meinungsfreiheit gedeckt

Das LG München hat mit Urteil vom 15.01.2014, Az. 25 O 16238/13, entschieden, dass die Bewertung von Ärzten auf einem Bewertungsportal als zulässige Meinungsäußerung zu beurteilen ist. Nach Ansicht des Gerichts handelte es sich in dem konkreten Fall nicht um…

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LG Köln zur Veröffentlichung einer Abmahnung im Internet

Das LG Köln hat mit Urteil vom 07.07.2010, Az. 28 O 211/10, entschieden, dass ein Rechtsanwalt einem Berufskollegen nicht untersagen kann, eine von ihm versendete Abmahnung im Rahmen eines in seiner Kanzleihomepage enthaltenen, allgemein gehaltenen Artikels über Abmahnungen und die…

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Verletzung des Persönlichkeitsrechtes durch Veröffentlichung ungeschwärzten Urteils und Störerhaftung des Hostproviders

Nach einer Entscheidung des LG Hamburg (Urteil vom 31.07.2009, Az. 325 O 85/09) ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt, wenn ein ungeschwärztes Urteil auf einer Internetseite veröffentlicht wird. Dies gelte jedenfalls dann, wenn die Veröffentlichung in erster Linie zur Anprangerung eines…

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