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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Verletzungen des Persönlichkeitsrechts im Internet

Im Glauben scheinbarer Anonymität, manchmal jedoch auch in Kenntnis der Tatsache, dass dem nicht so ist, werden im Internet gelegentlich Persönlichkeitsrechte verletzt. Ein unbedachter Eintrag in einem Forum, einem Gästebuch oder eine Veröffentlichung auf einer Homepage oder in einem Blog können dann schnell Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen. Diese können auch durchaus ein hohes finanzielles Risiko in sich bergen.

So hat beispielsweise das LG Hamburg am 14.04.2010 einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung erlassen, mit welchem dem Antragsgegner 8 persönlichkeitsrechtsverletzende Äußerungen über den Antragsteller untersagt wurden (Az.: 325 O 104/10). Es nahm hier einen Streitwert von 30.000,00 EUR an. Hiergegen richtete sich die Beschwerde des Antragsgegners, der diesen Streitwert als zu hoch angesetzt empfand. Das Oberlandesgericht jedoch wies die Beschwerde (Beschluss vom 13.07.2010, Az. 7 W 69/10).

Bei Unterlassungsansprüchen wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen sei vor allem die Intensität des Eingriffs durch die zu unterlassende Handlung von Bedeutung. Die Veröffentlichung im Internet habe eine hohe Eingriffsintensität zur Folge. Im konkreten Fall war dem Antragsteller als Inhaber seines Unternehmens betrügerisches Verhalten gegenüber Kunden, verschicken falscher Mahnungen und Rechnungen, kriminelles Handeln, fälschen von E-Mails seiner Kunden, sowie derjenigen von eBay und PayPal vorgeworfen worden. Dadurch sei das Persönlichkeitsrecht des Antragsstellers verletzt gewesen. Zum anderen sei auch der vom Antragssteller im Internet betriebene Gewerbebetrieb erheblich betroffen, da potentielle Kunden durch eine solche öffentliche Äußerung von einem Geschäftsabschluss mit dem Antragssteller abgehalten würden. Dies sei auch das beabsichtigte Ziel des Antragsgegners gewesen, der sich nach Ansicht des Gerichtes auch anders betreffend die dem Antragssteller angelasteten Vorwürfe hätte verhalten können und müssen.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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