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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

LG Frankfurt a.M.: Impressum mit kostenpflichtiger Mehrwertdienste-Rufnummer ist rechtswidrig

Das LG Frankfurt a.M. hat mit Urteil vom 02.10.2013, Az.: 2-03 O 445/12 entschieden, dass ein Online-Händler einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß begeht, wenn sich im Impressum auf der firmeneigenen Homepage neben einer E-Mail Adresse lediglich eine kostenpflichtige Mehrwertdienst-Rufnummer (2,99 Euro pro…

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Abmahnung – Wettbewerbszentrale Büro München – wegen Verletzung der Impressumspflicht § 5 TMG

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Wettbewerbszentrale München wegen der Verletzung der Impressumspflicht § 5 TMG (Fehlen der Anbieterkennzeichnung) vor.  Gefordert werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Erstattung einer Aufwandspauschale. Der Erfahrung nach sollte in derartigen Abmahnangelegenheiten überlegt gehandelt…

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OLG Düsseldorf: Internetseite mit Produktwerbung ohne Bestellmöglichkeit unterliegt Impressumspflicht

Das OLG Düsseldorf hat mit Urteil vom 28.12.2012, Az.: I-20 U 147/11 entschieden, dass auch die bloße Werbung für Waren ohne unmittelbare Bestellmöglichkeit auf einer Internetseite die Impressumpflicht des § 5 TMG auslöst.  Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der…

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