Seit einigen Jahren gehen verschiedene Rechteinhaber gegen die illegale Verbreitung ihrer Werke im Internet vor…
OLG Frankfurt a.M.: Mehrfache Ordnungsverstöße bei Fax-Spam
Das OLG Frankfurt a.M. hat mit Beschluss vom 02.02.2012, Az.: 6 W 112/11 entschieden, dass die Verhängung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 30.000 Euro gegen ein Unternehmen, welches mehrfach gegen ein gerichtliches Verbot verstoßen hat, der Höhe nach angemessen ist.
Gegen die Antragsgegnerin war eine einstweilige Verfügung wegen unerlaubter Fax-Werbung ergangen. Nach mehreren Verstößen gegen das erlassene Verbot (insgesamt 19-mal) verhängten die Richter ein Ordnungsgeld in Höhe von 30.000 Euro. Das Ordnungsgeld sei angesichts der Vielzahl der Verstöße auch der Höhe nach gerechtfertigt, nachdem bereits zuvor rechtskräftig abgeschlossene Ordnungsmittelverfahren gegen die Antragsgegnerin durchgeführt worden seien, so die Richter. Damals waren jeweils 2.500 Euro Ordnungsgeld verhängt worden. Um eine abschreckende Wirkung zu erzielen, sei ein deutliches höheres Ordnungsgeld nun gerechtfertigt.