Zahlreiche Rechteinhaber versuchen schon seit einigen Jahren, Rechtsverletzungen im Internet zu verhindern - insbesondere solche,…
OLG Frankfurt a.M.: Keine Unzumutbare Belästigung durch Post-Werbung in Plastikfolie
Das OLG Frankfurt a.M. hat mit Urteil vom 09.12.2011, Az.: 25 U 106/11 entschieden, dass die Verpackung von Werbung in Plastikfolie oder Plastiktüten als solches keine unzumutbare Belästigung im Sinne von § 7 Abs. 1 UWG darstellt.
Das Gericht hatte sich mit der Frage zu befassen, ob eine unzumutbare Belästigung auch dann vorliegt, wenn der Verbraucher zwar mit der Werbung an sich einverstanden ist, nicht aber mit der Plastikverpackung derselben. Das Gericht verneinte einen Wettbewerbsverstoß. Es reiche nicht aus, wenn lediglich die Verpackung in einer Plastikhülle beanstandet wird, die Werbung als solche aber nicht. Die Verpackung könne ohne großen Aufwand entfernt werden. Entscheidend für einen möglichen Wettbewerbsverstoß sei außerdem die Anschauung eines durchschnittlich informierten Verbrauchers und nicht die eines besonders ökologisch eingestellten Verbrauchers, vgl. insoweit § 3 Abs. 2 Satz 2 UWG.