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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

LG Hamburg: „Du darfst“-Produktwerbung irreführend

Das LG Hamburg hat mit Urteil vom 06.11.2012, Az.: 406 HKO 107/12 entschieden, dass der Werbespot „Diät ohne mich“ der „Du darfst“- Reihe wettbewerbswidrig ist.

Die Beklagte warb in dem Werbespot „Diät ohne mich“ wie folgt: „Das ist für die, die auf Nichts verzichten, die sich satt essen am … und allem worauf sie gerade Lust haben. Du hast keine Lust Kalorien zu zählen? Dann lass es doch einfach. Mit „du darfst“ kannst Du unbeschwert genießen. Denn „du darfst“ heißt vor allem: Du musst gar nichts. Greif einfach zu. Diät – ohne mich. Du darfst.“

Die Richter bejahten den geltend gemachten Unterlassungsanspruch der Klägerin (Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.) Die Werbung sei irreführend nach § 5 UWG. Der gesamte Werbespot sei darauf ausgerichtet, die Botschaft zu vermitteln, mit „du darfst“ Produkten könne der Verbraucher Lebensmittel unbeschwert genießen, wie dies auch schon der Markenname suggeriere. Die in diesem Zusammenhang gezeigten Bilder schlanker und aktiver Menschen unterstreiche dabei die Botschaft, dass der Genuss mit „du darfst“-Produkten bedenkenlos erfolgen könne, ohne dass eine Gewichtszunahme die Folge sein könne. Diese Angabe sei aber falsch. Zwar seien die Produkte kalorienreduziert. Dies führe aber nicht zu dem Schluss, dass eine Gewichtszunahme bei übermäßigem Verzehr auszuschließen sei. Auch kalorienreduzierte Waren weisen eine hohe Energiedichte auf, die zu einer Gewichtszunahme führen können. Der in der Werbebotschaft vermittelte Eindruck, der Verbraucher könne so viel essen wie er wolle ohne gleichzeitig zuzunehmen, sei irreführend.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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