Skip to content

Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Verkauf bei eBay: Wann bin ich Privatverkäufer? Ab wann gelte ich als gewerblicher Händler?

closeDieser Beitrag wurde zuletzt vor mehr als 6 Monaten bearbeitet. Möglicherweise sind die darin enthaltenen Informationen nicht mehr aktuell. Im Zweifel sollten Sie eine anwaltliche Beratung im Einzefall in Anspruch nehmen.

Wer regelmäßig bei eBay Waren veräußert, sieht sich unter Umständen mit dem Problem konfrontiert, ob er als Privatperson oder als gewerblicher Händler / Unternehmer anzusehen ist. Die Frage, ob die Unternehmereigenschaft anzunehmen ist, ist von erheblicher Bedeutung. Denn in diesem Falle kann ein Angebot nicht einfach so auf eBay eingestellt werden, sondern es müssen dann auch verschiedene Pflichtangaben gemacht werden. So ist z.B. erforderlich, dass Unternehmer Verbrauchern ein Widerrufsrecht einräumen bzw. über dieses belehren. Tatsächlich hat es in der Vergangenheit auch schon Abmahnungen gegeben, weil eBay-Verkäufer nicht auf ihre Unternehmereigenschaft hingewiesen haben.

Wann aber ist überhaupt davon auszugehen, dass ein gewerbliches Handeln vorliegt?

Das Gesetz nimmt insoweit keine Einordnung vor sondern definiert in den §§ 13, 14 BGB nur die Begriffe „Verbraucher“ und „Unternehmer“. Feste Grenzen, wann ein Wechsel vom Verbraucher zum Unternehmer anzunehmen ist, gibt es ebenfalls nicht, auch wenn die Rechtsprechung bestimmte Tendenzen erkennen lässt. Grundsätzlich ist der Unternehmer-Status jedenfalls schneller erreicht, als oft angenommen wird. Zu beurteilen, wann tatsächlich von der Unternehmereigenschaft auszugehen ist, kann im Einzelfall schwierig sein, es gibt jedoch einige Kontrollfragen, die bei der Einordnung helfen:

  • Wie viele Verkäufe werden in welchem Zeitraum getätigt?
  • Wird überwiegend Neuware veräußert oder gebrauchte Ware?
  • Sofern Neuware angeboten wird: wird diese unter Umständen auch selbst produziert?
  • Werden viele gleichartige Artikel angeboten oder handelt es sich um „Einzelangebote“?

Neben diesen Punkten kann auch die Aufmachung eines Angebots ein Indiz dafür sein, ob ein gewerbliches Handeln vorliegt: je professioneller ein Angebot auf eBay gestaltet ist, desto mehr spricht (bei Hinzukommen weiterer Umstände) dies für ein gewerbliches Handeln.

Im Einzelfall kann eine anwaltliche Beratung weiterhelfen.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

An den Anfang scrollen