Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 29.01.2025, Az. XII ZR 96/23, entschieden, dass der…
Verkauf bei eBay: Wann bin ich Privatverkäufer? Ab wann gelte ich als gewerblicher Händler?

Wer regelmäßig bei eBay Waren veräußert, sieht sich unter Umständen mit dem Problem konfrontiert, ob er als Privatperson oder als gewerblicher Händler / Unternehmer anzusehen ist. Die Frage, ob die Unternehmereigenschaft anzunehmen ist, ist von erheblicher Bedeutung. Denn in diesem Falle kann ein Angebot nicht einfach so auf eBay eingestellt werden, sondern es müssen dann auch verschiedene Pflichtangaben gemacht werden. So ist z.B. erforderlich, dass Unternehmer Verbrauchern ein Widerrufsrecht einräumen bzw. über dieses belehren. Tatsächlich hat es in der Vergangenheit auch schon Abmahnungen gegeben, weil eBay-Verkäufer nicht auf ihre Unternehmereigenschaft hingewiesen haben.
Wann aber ist überhaupt davon auszugehen, dass ein gewerbliches Handeln vorliegt?
Das Gesetz nimmt insoweit keine Einordnung vor sondern definiert in den §§ 13, 14 BGB nur die Begriffe „Verbraucher“ und „Unternehmer“. Feste Grenzen, wann ein Wechsel vom Verbraucher zum Unternehmer anzunehmen ist, gibt es ebenfalls nicht, auch wenn die Rechtsprechung bestimmte Tendenzen erkennen lässt. Grundsätzlich ist der Unternehmer-Status jedenfalls schneller erreicht, als oft angenommen wird. Zu beurteilen, wann tatsächlich von der Unternehmereigenschaft auszugehen ist, kann im Einzelfall schwierig sein, es gibt jedoch einige Kontrollfragen, die bei der Einordnung helfen:
- Wie viele Verkäufe werden in welchem Zeitraum getätigt?
- Wird überwiegend Neuware veräußert oder gebrauchte Ware?
- Sofern Neuware angeboten wird: wird diese unter Umständen auch selbst produziert?
- Werden viele gleichartige Artikel angeboten oder handelt es sich um „Einzelangebote“?
Neben diesen Punkten kann auch die Aufmachung eines Angebots ein Indiz dafür sein, ob ein gewerbliches Handeln vorliegt: je professioneller ein Angebot auf eBay gestaltet ist, desto mehr spricht (bei Hinzukommen weiterer Umstände) dies für ein gewerbliches Handeln.
Im Einzelfall kann eine anwaltliche Beratung weiterhelfen.