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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

AG Frankenthal: Ansprüche aus Filesharing-Abmahnung verjähren in 3 Jahren

Das AG Frankenthal hat mit Urteil vom 02.02.2015, Az. 3b C 169/14, eine Klage auf Anwaltskosten und Schadenersatz nach einer Abmahnung wegen Filesharing aufgrund eingetretener Verjährung abgewiesen. Hinsichtlich der Schadenersatzforderung aus Filesharing-Abmahnungen besteht derzeit Streit über die Frage, ob diese…

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AG Freiburg im Breisgau: Zum Umfang der sekundären Darlegungslast beim Filesharing

Das AG Freiburg im Breisgau hat mit Urteil vom 16.01.2015, Az.: 3 C 1898/14, eine Schadenersatzklage nach einer Filesharing-Abmahnung vollumfänglich zurückgewiesen. Der Entscheidung lag ein – für Filesharing-Verfahren wohl typischer – Sachverhalt zu Grunde, bei dem es im Rahmen der…

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AG Hamburg: Keine Antwortpflicht auf unberechtigte Filesharing-Abmahnung

Das AG Hamburg hat mit Urteil vom 28.04.2014, Az. 31c C 53/13, entschieden, dass den Empfänger einer Filesharing-Abmahnung keine außergerichtliche Auskunftspflicht trifft. In dem Verfahren war es ursprünglich um die gerichtliche Geltendmachung von Schadenersatz und Anwaltskosten nach einer Filesharing-Abmahnung gegangen…

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AG Nürtingen: Ansprüche aus Filesharing-Abmahnung verjähren in 3 Jahren

Das AG Nürtingen hat mit Urteil vom 06.02.2015, Az. 17 C 1378/14, eine Klage auf Anwaltskosten und Schadenersatz nach einer Abmahnung wegen Filesharing aufgrund eingetretener Verjährung abgewiesen. Hinsichtlich der Schadenersatzforderung besteht derzeit Streit, ob diese binnen 3 oder 10 Jahren…

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AG Hamburg: Keine Abmahnkosten nach vorbeugender Unterlassungserklärung (Filesharing)

Das AG Hamburg hat mit Urteil vom 20.11.2014, Az. 31c C 364/14, entschieden, dass eine Abmahnung, die einer vorbeugend abgegebenen Unterlassungserklärung folgt, keine Erstattungsansprüche auf Anwaltskosten wegen des Unterlassungsanspruchs auslöst.  In dem konkreten Fall hatte der Beklagte zu einem früheren…

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AG Düsseldorf: Zur sekundären Darlegungslast beim Filesharing in Mehrpersonenkonstellationen

Das AG Düsseldorf hat mit Urteil vom 04.02.2015, Az. 57 C 6467/14, einer Filesharing-Klage stattgegeben und dabei insbesondere auf das aus Sicht des Gerichts unzureichende Vorbringen im Rahmen der sekundären Darlegungslast abgestellt.  In dem Verfahren lag eine typische Familienkonstellation zu…

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